Maßnahmen, um Folgen des Abrisses der Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke .Am Grünen Graben. teilweise abzufangen
Begründung
der Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke "Am Grünen Graben" teilweise abzufangen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der DB AG ins Benehmen zu setzen, um sie zu bitten, trotz nicht bestehender gesetzlicher Verpflichtung als freiwillige Leistung - in dem zum Zwecke des Brückenabrisses abgeholzten und frei gelegten Teil der Böschung, ca. 25 bis 30 m breit, einen Maschendrahtzaun zu ziehen; - und möglichst auch ein Schild zur Beachtung der Gefahr von widerrechtlichen Querungen des Gleisbettes, verbunden mit einem Hinweis auf eine Querungs- Gelegenheit am Bahnübergang Lachweg, aufzustellen. Begründung: Der Wegfall einer gewohnten, fußläufigen Wegeverbindung über eine Brücke hat Irritationen ausgelöst. Gleichzeitig verführt die Freilegung eines Böschungsteils zu höchst gefährlichen, verbotenen Querungen des Gleisbettes. Anwohner haben solche Querungen unter akuter Lebensgefahr schon mehrfach beobachtet. Es liegt auch im Interesse der DB AG, diesen Gefahrenpunkt zu entschärfen.