Geschwindigkeitskontrolle
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
In der genannten Stellungnahme wurde zu Grunde gelegt, dass nicht an allen Örtlichkeiten, an welchen die Errichtung einer stationären Überwachungsanlage als sinnvoll erachtet wird, dies auch realisiert werden kann. Dies kann sowohl in dem zur Verfügung stehenden Budget oder aber auch mit dem zur Verfügung stehenden Personal begründet sein. Von daher muss eine wie auch immer geartete Auswahl konkurrierender Standorte anhand objektivierbarer Kriterien getroffen werden. Hierbei ist das Kriterium der Unfallzahlen im Zweifel ausschlaggebend. Umgekehrt würde noch weniger Verständnis dafür aufgebracht werden, wenn ein Standort mit erhöhten Unfallzahlen für die Errichtung einer stationären Überwachungsanlage ausgeschlossen würde.