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Einrichtung eines Blitzgerätes Höhenstraße/Ecke Burgstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1695 Betreff: Einrichtung eines Blitzgerätes Höhenstraße/Ecke Burgstraße Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht- / Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe aus Beteiligten der Städtischen Verkehrspolizei, Landespolizei und Unfallkommission (UKO). In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, kommen dafür besonders infrage. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes. Das sind Stellen mit gehäuften Unfällen, die es im Stadtgebiet an einigen Stellen gibt. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. An der genannten Einmündung liegt kein Unfallschwerpunkt vor. In den letzten Jahren gab es vermehrt Beschwerden über Geschwindigkeitsüberschreitungen und Lärmbelästigungen in der Rothschildallee. Die Städtische Verkehrspolizei plant deshalb einen Standort für den Enforcement-Trailer in der Rothschildallee an der Ecke Gabelsberger Straße. Der Enforcement-Trailer gilt gemäß des Hessischen Erlasses des Ministeriums des Innern und für Sport zur "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" als stationäre Anlage. Somit müssen auch die verbindlichen Vorgaben für stationäre Anlagen eingehalten und die Standorte bei der Hessischen Polizeiakademie (HPA) beantragt und von dieser geprüft werden. Die Prüfung ist zeitaufwendig. Mit einer Entscheidung wird nicht vor Ende des Jahres 2019 gerechnet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4740 Antrag vom 09.01.2020, OF 779/3 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5655