Einrichtung eines Blitzgerätes Höhenstraße/Ecke Burgstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.09.2019, ST 1695 Betreff: Einrichtung eines Blitzgerätes
Höhenstraße/Ecke Burgstraße Die Entscheidung, welche Standorte
für stationäre Rotlicht- / Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden,
erfolgt in einer Arbeitsgruppe aus Beteiligten der Städtischen Verkehrspolizei,
Landespolizei und Unfallkommission (UKO). In erster Linie orientiert sich die
Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie
sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in
kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf
Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, kommen dafür
besonders infrage. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes.
Das sind Stellen mit
gehäuften Unfällen, die es im Stadtgebiet an einigen Stellen gibt. Die
Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist
erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich
zu realisieren ist noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die
Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als
förderlich erachtet wird. An der genannten Einmündung liegt kein
Unfallschwerpunkt vor. In den letzten Jahren gab es vermehrt Beschwerden
über Geschwindigkeitsüberschreitungen und Lärmbelästigungen in der
Rothschildallee. Die Städtische Verkehrspolizei plant deshalb einen Standort
für den Enforcement-Trailer in der Rothschildallee an der Ecke Gabelsberger
Straße. Der Enforcement-Trailer gilt gemäß
des Hessischen Erlasses des Ministeriums des Innern und für Sport zur
"Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" als
stationäre Anlage. Somit müssen auch die verbindlichen Vorgaben für stationäre
Anlagen eingehalten und die Standorte bei der Hessischen Polizeiakademie (HPA)
beantragt und von dieser geprüft werden. Die Prüfung ist zeitaufwendig. Mit
einer Entscheidung wird nicht vor Ende des Jahres 2019 gerechnet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2019, OM 4740
Antrag vom
09.01.2020, OF
779/3
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5655