Geschwindigkeitskontrolle
Begründung
Vorgang: OM 4740/19 OBR 3; ST 1695/19 In der Stellungnahme des Magistrats (ST 1695 vom 2. 9. 2019) zur Errichtung von Blitzgeräten beiderseits der Höhenstraße steht u. a. zu lesen, dass sich "die Entscheidungsfindung in erster Linie" an "Örtlichkeiten orientiert, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen. Vorzug hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes." Ist diese Antwort des Magistrats also so zu verstehen, dass Kontrollen nur dann durchgefuhrt werden, wenn "in kurzer Zeit wiederholt (schwere Unfälle)" stattfinden? Diese Reduzierung ist nach unserem Verständnis zynisch. Nach unserer Auffassung haben Geschwindigkeitskontrollen vor allem eine präventive Funktion, zusätzlich zur Reduzierung von Lärm- und Umweltbelastungen.
Inhalt
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)