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Geschwindigkeitskontrolle

Vorlagentyp: OF LINKE

Begründung

Vorgang: OM 4740/19 OBR 3; ST 1695/19 In der Stellungnahme des Magistrats (ST 1695 vom 2. 9. 2019) zur Errichtung von Blitzgeräten beiderseits der Höhenstraße steht u. a. zu lesen, dass sich "die Entscheidungsfindung in erster Linie" an "Örtlichkeiten orientiert, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen. Vorzug hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes." Ist diese Antwort des Magistrats also so zu verstehen, dass Kontrollen nur dann durchgefuhrt werden, wenn "in kurzer Zeit wiederholt (schwere Unfälle)" stattfinden? Diese Reduzierung ist nach unserem Verständnis zynisch. Nach unserer Auffassung haben Geschwindigkeitskontrollen vor allem eine präventive Funktion, zusätzlich zur Reduzierung von Lärm- und Umweltbelastungen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 37
OBR 3
TO II, TOP 23
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5655 2020 Die Vorlage OF 779/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke ÖkoLinX-ARL BFF
Ablehnung:
CDU FDP