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Anfrage zum Sachstand zur Inbetriebnahme des Fünf-Sterne-Hotels an der Rennbahnstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2016, ST 828 Betreff: Anfrage zum Sachstand zur Inbetriebnahme des Fünf-Sterne-Hotels an der Rennbahnstraße Zu Ziff. 1. bis 5. Es wurden keine über die Regelungen der Baugenehmigung und der Hessischen Bauordnung hinausgehende öffentlich-rechtliche oder baurechtliche Ansprüche an den Bauherren gestellt. Weitergehende Forderungen der Stadt Frankfurt am Main gegen den Bauherrn ergeben sich ausschließlich auf zivilrechtlicher Grundlage aus dem Erbbaurechtsvertrag. Zu Ziff. 6: Bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrages wurde vom Bauherrn eine Fertigstellungsbürgschaft in Höhe von 4,5 Mio. € hinterlegt. Eine solche Fertigstellungsbürgschaft sichert in diesem Fall den Erbbaurechtsgeber gegen das Insolvenzrisiko des Bauunternehmers bzw. des Projektentwicklers ab, um das Bauvorhaben auch in diesem Falle mit einem Dritten zu Ende führen zu können. Das unterscheidet die Fertigstellungsbürgschaft etwa von einer Vertragsstrafe, die dem Begünstigten frei zur Verfügung steht (mit Anrechnung evtl. auf einen Schadenersatzanspruch). Im Falle des Rennbahnhotels gab und gibt es keine Insolvenz auf Seiten des bauverpflichteten Erbbauberechtigten, die eine Geltendmachung des Bürgschaftsanspruchs hätte rechtfertigen können. Die Stadt wäre im Übrigen bei Inanspruchnahme der Fertigstellungsbürgschaft verpflichtet gewesen, den erhaltenen Betrag dem Bauvorhaben zuzuführen. Es liegt angesichts des gegenwärtigen Gesamtstandes des Bauvorhabens nicht im Interesse der Stadt, trotz eines noch handlungsfähigen Erbbauberechtigten und möglicherweise gegen dessen Willen selbst die Auftraggeberrolle zu übernehmen. Auf Grund von Devisenschwierigkeiten des Erbbaurechtsnehmers durch die restriktive Devisenbewirtschaftung der Chinesischen Zentralregierung wurde im Zuge der Baumaßnahme auf die Bürgschaft zu Gunsten einer gesicherten Bezahlung des kapitalisierten Erbbauzinses verzichtet. Wir verweisen insoweit auf den Bericht des Magistrats vom 20.02.2015, B 61/2015. Zu Ziff. 7: Der Magistrat geht davon aus, dass das Projekt des Rennbahnhotels durch den Beschluss zur Ansiedlung der DFB-Akademie auf dem Rennbahnareal eine deutliche wirtschaftliche Aufwertung erfahren hat und das Hotel spätestens mit der Ansiedlung der DFB-Akademie eröffnet werden wird. Hierfür spricht nicht zuletzt der zwischenzeitlich deutlich erkennbare Baufortschritt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.02.2016, V 1571

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