Anfrage zum Sachstand zur Inbetriebnahme des Fünf-Sterne-Hotels an der Rennbahnstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2016, ST
828
Betreff: Anfrage zum
Sachstand zur Inbetriebnahme des Fünf-Sterne-Hotels an der Rennbahnstraße
Zu Ziff. 1. bis 5. Es wurden keine über die Regelungen der
Baugenehmigung und der Hessischen Bauordnung hinausgehende
öffentlich-rechtliche oder baurechtliche Ansprüche an den Bauherren gestellt.
Weitergehende Forderungen der Stadt Frankfurt am Main gegen den Bauherrn
ergeben sich ausschließlich auf zivilrechtlicher Grundlage aus dem
Erbbaurechtsvertrag. Zu Ziff. 6: Bei Abschluss des Erbbaurechtsvertrages wurde vom
Bauherrn eine Fertigstellungsbürgschaft in Höhe von 4,5 Mio. €
hinterlegt. Eine solche
Fertigstellungsbürgschaft sichert in diesem Fall den Erbbaurechtsgeber gegen
das Insolvenzrisiko des Bauunternehmers bzw. des Projektentwicklers ab, um das
Bauvorhaben auch in diesem Falle mit einem Dritten zu Ende führen zu können.
Das unterscheidet die Fertigstellungsbürgschaft etwa von einer Vertragsstrafe,
die dem Begünstigten frei zur Verfügung steht (mit Anrechnung evtl. auf einen
Schadenersatzanspruch). Im Falle des Rennbahnhotels gab und gibt es keine
Insolvenz auf Seiten des bauverpflichteten Erbbauberechtigten, die eine
Geltendmachung des Bürgschaftsanspruchs hätte rechtfertigen können. Die Stadt
wäre im Übrigen bei Inanspruchnahme der Fertigstellungsbürgschaft verpflichtet
gewesen, den erhaltenen Betrag dem Bauvorhaben zuzuführen. Es liegt angesichts
des gegenwärtigen Gesamtstandes des Bauvorhabens nicht im Interesse der Stadt,
trotz eines noch handlungsfähigen Erbbauberechtigten und möglicherweise gegen
dessen Willen selbst die Auftraggeberrolle zu übernehmen. Auf Grund von Devisenschwierigkeiten
des Erbbaurechtsnehmers durch die restriktive Devisenbewirtschaftung der
Chinesischen Zentralregierung wurde im Zuge der Baumaßnahme auf die Bürgschaft
zu Gunsten einer gesicherten Bezahlung des kapitalisierten Erbbauzinses
verzichtet. Wir verweisen insoweit auf den Bericht des Magistrats vom
20.02.2015, B 61/2015. Zu Ziff. 7: Der Magistrat geht davon aus, dass das Projekt des
Rennbahnhotels durch den Beschluss zur Ansiedlung der DFB-Akademie auf dem
Rennbahnareal eine deutliche wirtschaftliche Aufwertung erfahren hat und das
Hotel spätestens mit der Ansiedlung der DFB-Akademie eröffnet werden wird.
Hierfür spricht nicht zuletzt der zwischenzeitlich deutlich erkennbare
Baufortschritt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 12.02.2016, V
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