Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 805
Betreff: Tempo 30 auf der Sonnemannstraße zwischen Obermainanlage und Rückertstraße Die Tempo 30-Regelung vor Schulen muss nicht zwangsläufig für beide Fahrtrichtungen gelten. Vor dem Hintergrund, dass es im Bereich der Erasmusschule einen breiten Gehweg, einen baulichen Radweg, eine Parkwanne, eine bauliche Mittelinsel zwischen den Fahrbahnen sowie eine gesicherte Querungsmöglichkeit in Form einer Lichtsignalanlage gibt, hält der Magistrat an der bestehenden Tempo 30-Regelung nur auf der Straßenseite der Schule fest.