Verkehrssicherheit auf der Sonnemannstraße/Oskar-von-Miller-Straße
Bericht
Die Errichtung stationärer Anlagen wird als nicht zielführend angesehen, da eine solche Investition einer gesicherten spezialpräventiven Begründung bedarf, die in Rede stehenden Phänomene aber nicht sinnvoll spezialpräventiv zu bekämpfen sind. Nach dem tödlichen Verkehrsunfall vom 21. November 2020 wurde das notwendige Genehmigungsverfahren für einen Standort eines (semi-stationären) Enforcement-Trailers eingeleitet (der über einige Tage hinweg autark arbeitet und somit auch nachts aktiv ist). Seit dem 15. Januar 2021 liegt die Genehmigung von der Hessischen Polizeiakademie vor, den Enforcement-Trailer im Bereich der Oskar-von-Miller-Straße und Sonnemannstraße aufzustellen. Der Trailer wurde erstmals am 19. Januar 2021 eingesetzt. Der Trailer wird in der Sonnemannstraße sowohl stadtein- als auch stadtauswärts aufgestellt. In der Oskar-von-Miller-Straße liegt für den Trailer jedoch kein geeigneter Standort vor. Laut Genehmigung darf der Trailer nicht zwischen der Rückert- und der Uhlandstraße aufgestellt werden (dort liegen die Musik- und Volkshochschule), da das im Erlass festgelegte grundsätzliche Verbot von Geschwindigkeitsmessungen von 100 Meter vor und nach Ende einer Geschwindigkeitsbeschränkung (hier von 50 km/h auf 30 km/h) nicht eingehalten werden kann und der Streckenabschnitt mit 30 km/h auf nur 100 Meter begrenzt ist. Aus den gleichen Gründen ist dort auch keine mobile Geschwindigkeitskontrolle zulässig. Aufgestellt wurde der Enforcement-Trailer in der Zeit vom 20. Januar bis zum 4. Februar 2021, sowie in der Zeit vom 25. Februar bis zum 9. März 2021. In der ersten Phase wurden 126 Geschwindigkeitsverstöße zur Anzeige gebracht, in der zweiten Phase 217 Verstöße. Eine Anordnung von Tempo 40 ganztags wird aus Gründen des Immissionsschutzes aktuell geprüft. Insgesamt fehlt ungeachtet des Einzelereignisses weitergehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen die Rechtsgrundlage, worauf der Magistrat keinen Einfluss hat.