Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 abpollern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2013, ST 802
Betreff: Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 abpollern Die Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 ist durch eine entsprechende Beschilderung (welche eine anderweitige Nutzung grundsätzlich ausschließt) eindeutig als Fußweg gekennzeichnet. Eine zusätzliche Absicherung mittels abschließbaren Stahlabweisern oder Schranken wird aufgrund der in der Vergangenheit hiermit vielfältig gesammelten negativen Erfahrungen (Beschädigung des Schließmechanismus, nicht schließen nach Nutzung durch Entsorgungsunternehmen, etc.) nicht in Erwägung gezogen.