Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 20-28 abbpollern
Begründung
Bernadottestraße 20-28 abbpollern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die in den Wendehammer der Stichstraße mündende Zuwegung zu den Häusern Bernadottestraße 14-28 wirkungsvoll abzupollern und den Hausmeistern der genannten Liegenschaften sowie allen erforderlichen Diensten (Feuerwehr, FES etc.) einen Schlüssel zu überlassen. Begründung: Die o.g. Zuwegung ist seit ihrer letzten Instandsetzung von fahrbahngleicher Optik und wird von einigen Anwohnern und deren Besuchern entsprechend als Fahrstraße missbraucht. Das führt u.a. wegen der Kurve vor Haus Nr. 18 mitunter zu gefährlichen Situationen. Außerdem wird dieser Fußgängerweg nunmehr auch als Parkplatz genutzt. Zum Schutz der Fußgänger und der Anwohner sollte die Zuwegung am Wendehammer wirkungsvoll gesperrt werden, damit in Zukunft keine unberechtigten Pkw mehr auf diesem Fußgängerweg fahren und parken.