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Für den Festungs- und Dombaumeister Madern Gerthener (vor 1370 bis 1431) eine Gedenktafel bei der Umgestaltung des Domplatzes berücksichtigen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 7

Betreff: Für den Festungs- und Dombaumeister Madern Gerthener (vor 1370 bis 1431) eine Gedenktafel bei der Umgestaltung des Domplatzes berücksichtigen Der Kaiserdom St. Bartholomäus stellt das bedeutendste Kulturdenkmal der Stadt Frankfurt dar - und zeugt somit maßgeblich vom Stellenwert Madern Gertheners als bedeutendstem Frankfurter Stadtbaumeister des Mittelalters. Der Magistrat erkennt an, dass auf diese bedeutende Person im Umfeld des Domes - und somit in direktem Bezug zu seinem Werk - verwiesen werden sollte. Der Gestaltungswettbewerb für den Domplatz wird voraussichtlich im Frühjahr 2018 durchgeführt. Über die genaue Verortung einer Gedenk- bzw. Informationstafel für Gerthener sollte nach Kenntnis des Wettbewerbsergebnisses entschieden werden. Im Zuge der Umgestaltung des Domplatzes wird auch die Boden-Gedenkplatte für die Opfer der Luftangriffe im 2. Weltkrieg im Bereich vor dem Domportal platziert. Dies ist bei der Standortsuche für die Tafel für Gerthener zu berücksichtigen. Die den Domplatz umgebende Bebauung ist - mit Ausnahme des "Hauses am Dom" (Domplatz 1-3) - denkmalgeschützt. Die Anbringung bzw. Aufstellung einer Tafel an der Fassade eines denkmalgeschützten Gebäudes oder in unmittelbarer Umgebung auf dem Domplatz bedarf einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung durch das Denkmalamt.