Umgang mit der Barrierefreiheit und dem Rauchen im Nordwestzentrum
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.04.2017, ST 798 Betreff: Umgang mit der Barrierefreiheit und dem
Rauchen im Nordwestzentrum Zu 1.) Ein nur provisorischer barrierefreier Ausbau der
Bushaltestelle im Nordwestzentrum bietet sich nicht an. Es wird angestrebt, im
Zusammenhang mit der geplanten Umgestaltung des Einkaufszentrums auch den
barrierefreien Ausbau vollständig und ohne eine weitere "Zwischenlösung"
vorzunehmen. Zu 2.) Für die Gastronomiegärten, die in den (überdachten)
Freiflächen und Fußgängerbereichen des Nordwestzentrums betrieben werden, gilt
das Rauchverbot nach dem Hessischen Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) nicht, da
das Nordwestzentrum als solches kein umschlossener Raum im Sinne des HNRSG ist.
Insoweit liegt es im Ermessen des Gastronomiebetriebs, ob er in der
Außengastronomie das Rauchen anbietet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2017, OM 1160
Anregung an den
Magistrat vom 21.03.2019, OM 4419