Umgang mit der Barrierefreiheit und dem Rauchen im Nordwestzentrum
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 798
Betreff: Umgang mit der Barrierefreiheit und dem Rauchen im Nordwestzentrum Zu
- ) Ein nur provisorischer barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle im Nordwestzentrum bietet sich nicht an. Es wird angestrebt, im Zusammenhang mit der geplanten Umgestaltung des Einkaufszentrums auch den barrierefreien Ausbau vollständig und ohne eine weitere "Zwischenlösung" vorzunehmen. Zu 2.) Für die Gastronomiegärten, die in den (überdachten) Freiflächen und Fußgängerbereichen des Nordwestzentrums betrieben werden, gilt das Rauchverbot nach dem Hessischen Nichtraucherschutzgesetz (HNRSG) nicht, da das Nordwestzentrum als solches kein umschlossener Raum im Sinne des HNRSG ist. Insoweit liegt es im Ermessen des Gastronomiebetriebs, ob er in der Außengastronomie das Rauchen anbietet.