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Umgang mit der Barrierefreiheit und dem Rauchen im Nordwestzentrum

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1160 entstanden aus Vorlage: OF 92/8 vom 06.01.2017 Betreff: Umgang mit der Barrierefreiheit und dem Rauchen im Nordwestzentrum Das Nordwestzentrum ist kommerzieller und sozialer Mittelpunkt im Ortsbezirk. Da es stark frequentiert wird, gibt es auch immer wieder Fragen zu einzelnen Themen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Auskünfte beim Centermanagment einzuholen: 1. Barrierefreiheit der Bushaltestelle: Fast alle städtischen Bushaltestellen sind mittlerweile barrierefrei umgebaut worden. Gibt es eine Möglichkeit, die sehr gut genutzte Bushaltestelle im Nordwestzentrum mittels einer Zwischenlösung barrierefrei umzugestalten? 2. Rauchmöglichkeiten: Es hat den Eindruck, dass immer mehr Speiselokale, Cafés und Schnellrestaurants aufgemacht werden. Das sind dann auch potenziell mehr Orte im gesamten Zentrum, in denen im Außenbereic h geraucht werden könnte. Ist es jedem Betreiber generell gestattet, in der Außengastronomie das Rauchen anbieten zu dürfen? Begründung: zu 1. Wenn der Neubau der Bushaltestelle an einem anderen Ort noch länger auf sich warten lässt, ist eine Zwischenlösung notwendig. zu 2. Ein nicht unerheblicher Teil der Besucherschaft bezweifelt, dass das Alleinstellungsmerkmal "Rauchmöglichkeit im sogenannten Außenbereich" dem Nordwestzentrum dauerhaft die notwendige Attraktivität unter der Vielzahl der Einkaufszentren der Region sichern wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 798 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2019, OM 4419 Aktenzeichen: 92 14