Umgang mit der Barrierefreiheit und dem Rauchen im Nordwestzentrum
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM
1160 entstanden aus Vorlage:
OF 92/8 vom 06.01.2017
Betreff: Umgang mit der Barrierefreiheit und dem Rauchen im
Nordwestzentrum Das Nordwestzentrum ist kommerzieller und sozialer
Mittelpunkt im Ortsbezirk. Da es stark frequentiert wird, gibt es auch immer
wieder Fragen zu einzelnen Themen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Auskünfte beim
Centermanagment einzuholen: 1. Barrierefreiheit der Bushaltestelle: Fast alle
städtischen Bushaltestellen sind mittlerweile barrierefrei umgebaut worden.
Gibt es eine Möglichkeit, die sehr gut genutzte Bushaltestelle im
Nordwestzentrum mittels einer Zwischenlösung barrierefrei umzugestalten?
2. Rauchmöglichkeiten: Es hat den Eindruck, dass
immer mehr Speiselokale, Cafés und Schnellrestaurants aufgemacht werden. Das
sind dann auch potenziell mehr Orte im gesamten Zentrum, in denen im
Außenbereic h geraucht werden könnte. Ist es jedem
Betreiber generell gestattet, in der Außengastronomie das Rauchen anbieten zu
dürfen? Begründung: zu 1. Wenn der Neubau der Bushaltestelle an einem
anderen Ort noch länger auf sich warten lässt, ist eine Zwischenlösung
notwendig. zu 2. Ein nicht unerheblicher Teil
der Besucherschaft bezweifelt, dass das Alleinstellungsmerkmal
"Rauchmöglichkeit im sogenannten Außenbereich" dem Nordwestzentrum dauerhaft
die notwendige Attraktivität unter der Vielzahl der Einkaufszentren der Region
sichern wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 28.04.2017, ST 798
Anregung an den
Magistrat vom 21.03.2019, OM 4419
Aktenzeichen: 92 14