Bushaltestelle im Nordwestzentrum
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1381
Betreff: Bushaltestelle im Nordwestzentrum Das Nordwestzentrum befindet sich vollständig in privatem Eigentum. Die Verkehrssicherungspflicht an der Bushaltestelle liegt daher bei der privaten Betreiberin. Der Magistrat hat die Betreiberin auf die beschriebene Stolpergefahr hingewiesen. Hinsichtlich des Ausbaus der Bushaltestelle wurden in der Vergangenheit mehrfach Gespräche geführt, in denen der Wunsch des Magistrates und der Nahverkehrsgesellschaft traffiQ nach einer barrierefreien Umgestaltung geäußert wurden. Im Anschluss wurden unterschiedliche Planungsentwürfe und fachliche Stellungnahmen erarbeitet. Eine Entscheidung wurde seitens der Betreiberin bisher nicht getroffen bzw. nicht kommuniziert. Sofern die Betreiberin an den Magistrat/traffiQ erneut mit Planungsunterlagen herantritt, werden die Planungen selbstverständlich wieder fachlich begleitet.