Bushaltestelle im Nordwestzentrum
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.07.2019, ST 1381 Betreff: Bushaltestelle im Nordwestzentrum
Das Nordwestzentrum befindet sich vollständig in privatem
Eigentum. Die Verkehrssicherungspflicht an der Bushaltestelle liegt daher bei
der privaten Betreiberin. Der Magistrat hat die Betreiberin auf die
beschriebene Stolpergefahr hingewiesen. Hinsichtlich des Ausbaus der Bushaltestelle wurden in
der Vergangenheit mehrfach Gespräche geführt, in denen der Wunsch des
Magistrates und der Nahverkehrsgesellschaft traffiQ nach einer barrierefreien
Umgestaltung geäußert wurden. Im Anschluss wurden unterschiedliche
Planungsentwürfe und fachliche Stellungnahmen erarbeitet. Eine Entscheidung
wurde seitens der Betreiberin bisher nicht getroffen bzw. nicht kommuniziert.
Sofern die Betreiberin an den Magistrat/traffiQ erneut mit Planungsunterlagen
herantritt, werden die Planungen selbstverständlich wieder fachlich begleitet.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.03.2019, OM 4419
Auskunftsersuchen
vom 21.01.2021, V
1922 Anregung an
den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4154