Beibehaltung der Qualitätsziele für den Stadtteil Riedberg, Wohnhochhäusern von 50 Metern Höhe eine Absage erteilen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST
795
Betreff: Beibehaltung der
Qualitätsziele für den Stadtteil Riedberg, Wohnhochhäusern von 50 Metern Höhe
eine Absage erteilen Das Wettbewerbsergebnis, das am
Kätcheslachkopf ein Gebäude von ca. 50 m vorgesehen hatte, wurde inzwischen
überarbeitet. Die veränderte Planung wurde den Vertretern des Ortsbeirats und
der Öffentlichkeit am 13.03.2015 vorgestellt und vom Ortsbeirat positiv
beschieden. Sie sieht an dieser Stelle nur noch eine maximal siebengeschossige
Bebauung vor. Die Überschreitung um zwei Geschosse wurde in diesem Fall
aufgrund der besonderen stadträumlichen Lage allgemein als sinnvoll erachtet
und befürwortet. Stadtklimatische Aspekte durch eine Bebauung mit
Höhen von mehr als fünf Geschossen wurden im Rahmen der Erarbeitung des
Bebauungsplanes Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang - betrachtet, mit dem
Ergebnis, dass durch eine siebengeschossige Bebauung keine Auswirkungen zu
erwarten sind.
Befreiungen vom Bebauungsplan
sind für die Bebauung am westlichen Rand des Kätcheslachkopfs nicht
erforderlich, weil keine maximale Gebäudehöhe festgesetzt ist. Sowohl die
maximale Geschossfläche als auch die GRZ werden durch die siebengeschossige
Bebauung eingehalten. Für die übrigen Flächen im Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang - sind Vorhaben nur
zulässig, wenn sie auch die festgelegte maximale Anzahl der Vollgeschosse bzw.
der maximalen Gebäudehöhe einhalten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
10.10.2014, OA 564