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Beibehaltung der Qualitätsziele für den Stadtteil Riedberg, Wohnhochhäusern von 50 Metern Höhe eine Absage erteilen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2015, ST 795 Betreff: Beibehaltung der Qualitätsziele für den Stadtteil Riedberg, Wohnhochhäusern von 50 Metern Höhe eine Absage erteilen Das Wettbewerbsergebnis, das am Kätcheslachkopf ein Gebäude von ca. 50 m vorgesehen hatte, wurde inzwischen überarbeitet. Die veränderte Planung wurde den Vertretern des Ortsbeirats und der Öffentlichkeit am 13.03.2015 vorgestellt und vom Ortsbeirat positiv beschieden. Sie sieht an dieser Stelle nur noch eine maximal siebengeschossige Bebauung vor. Die Überschreitung um zwei Geschosse wurde in diesem Fall aufgrund der besonderen stadträumlichen Lage allgemein als sinnvoll erachtet und befürwortet. Stadtklimatische Aspekte durch eine Bebauung mit Höhen von mehr als fünf Geschossen wurden im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang - betrachtet, mit dem Ergebnis, dass durch eine siebengeschossige Bebauung keine Auswirkungen zu erwarten sind. Befreiungen vom Bebauungsplan sind für die Bebauung am westlichen Rand des Kätcheslachkopfs nicht erforderlich, weil keine maximale Gebäudehöhe festgesetzt ist. Sowohl die maximale Geschossfläche als auch die GRZ werden durch die siebengeschossige Bebauung eingehalten. Für die übrigen Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 803 Ä6 - Riedberg-Niederurseler Hang - sind Vorhaben nur zulässig, wenn sie auch die festgelegte maximale Anzahl der Vollgeschosse bzw. der maximalen Gebäudehöhe einhalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.10.2014, OA 564