Beibehaltung der Qualitätsziele für den Stadtteil Riedberg Wohnhochhäusern von 50.Meter Höhe eine Absage erteilen
Begründung
den Stadtteil Riedberg Wohnhochhäusern von 50 Meter Höhe eine Absage erteilen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 803 Ä6 -Riedberg/Niederurseler Hang- bezüglich der Gebäudehöhen in den Baublöcken am westlichen Rand des Kätcheslachparks keine Befreiungen oder Abweichungen von der verbindlich festgesetzten Gebäudehöhe von max. 16 m zu genehmigen und jegliche Baupläne zur Errichtung eines Wohnturms von ca. 50 m Höhe zurückzuweisen, - damit die bisherigen Zielsetzungen der städtebaulichen Entwicklung für den Riedberg (. . maximal 4-geschossiger Wohnungsbau zur Betonung des Zentrums und zur Förderung urbaner Stadträume . . siehe Seite 6 der Broschüre "Qualitätsziele für den Stadtteil Riedberg") beibehalten werden, - außerdem die stadtklimatischen Ziele zur Beachtung der lokalen Klimaverhältnisse und Sicherung der Kaltluftschneise Kätcheslachmulde gewahrt bleiben, - nicht zuletzt auch das Vertrauen der bisherigen Neubürger am Riedberg auf eine geordnete bauliche Umsetzung der städtebaulichen Vorgaben aus dem Bebauungsplan nicht missbraucht wird.