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Nutzung der Flächen rund um die Osthafenbrücke als Stadtgarten und Bildungscafé

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat begrüßt grundsätzlich, dass sich Kleingartenvereine öffnen und Angebote für die Stadtbevölkerung schaffen. Dem Magistrat liegt das Konzept des Vereins zur Einrichtung eines Stadtgartens mit Bildungscafé vor. Das Konzept sieht jedoch hierfür die Rodung von Gehölzen vor. Außerdem entspricht die geplante Nutzung nicht der Ausweisung der Fläche als "öffentliche Grünfläche" innerhalb des Bebauungsplans B 799. Auch steht die Lage im Überschwemmungsgebiet des Mains dem Vorhaben entgegen. Die Flächen rund um die Osthafenbrücke gehören zur Grünanlage Mainuferpark. Sie befinden sich nicht innerhalb des Geltungsbereiches der Grünanlagensatzung, gehören jedoch zum Frankfurter GrünGürtel innerhalb der Landschaftsschutzgebietszone I. Für die Nutzung dieser Fläche ist eine natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung der UNB erforderlich. Diese könnte aus den o.g. Gründen nicht erteilt werden. Der Magistrat steht dem Verein gerne zur Erläuterung zur Verfügung.

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