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Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In seiner Stellungnahme vom 16. September 2022, ST 2107, führte der Magistrat aus, warum die Anregung des Ortsbeirates nicht umgesetzt wird. Zu

  1. : Es befinden sich bereits eine sogenannte Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote (Verkehrszeichen 299 Straßenverkehrs-Ordnung) auf der ganzen Länge der Ausfahrt sowie ein Parkwinkel neben der Einfahrt zur Liegenschaft Antoninusstraße
  2. Auch eine Verlängerung der Grenzmarkierung und weitere Markierungen werden nicht dazu führen, dass keine Kfz dort mehr abgestellt werden, da diese Fahrzeuge in der Regel nicht aus Versehen, sondern vorsätzlich falsch abgestellt werden. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert die Antoninusstraße im Rahmen der allgemeinen Streife und verwarnt dabei festgestellte Verstöße entsprechend. Innerhalb der fraglichen Grenzmarkierung wurde 2022 auch abgeschleppt. Zu 2.: Es ist Sache des Liegenschaftseigentümers, sich um die Beschilderung der Feuerwehrzufahrt zu kümmern (vergleiche Stellungnahme des Magistrats vom
  3. September 2022, ST 2107).