Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103 bis 103e herstellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Das Beschaffen und Anbringen von Feuerwehrzufahrtsschildern obliegt grundsätzlich den betreffenden Liegenschaftseigentümer_innen. Nach der Siegelung durch die Branddirektion erlangen die Schilder Rechtsgültigkeit. Um den betreffenden Einfahrtsbereich deutlicher kenntlich zu machen, wurde bereits im Jahr 2018 vor der Hausnummer 105 eine Grenzmarkierung angebracht. Im Nachgang hierzu wurde in diesem Jahr ein Parkwinkel neben der Einfahrt zur Liegenschaft Antoninusstraße 99 angebracht. Damit dürfte die Anregung obsolet sein.