a)Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße b) Treppenanlage Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST
778
Betreff: a)Treppenverbindung
Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße b) Treppenanlage Willibrachtstraße -
Niedwiesenstraße Der genannte Verbindungsweg wurde
als Rampen-Treppenkombination umgestaltet, um eine barrierefreie Nutzung für
Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren zu gewährleisten. Er
wurde mit dem Verkehrszeichen 239 StVO als "Sonderweg Fußgänger" eindeutig
beschildert.
Der Einbau einer Umlaufsperre am
Ende der Rampe, mit dem Ziel, Fahrradfahrende zu einer drastischen
Geschwindigkeitsreduzierung bzw. zum Absteigen zu veranlassen, würde auch zu
Behinderungen derer führen, für die die Rampe geschaffen wurde führen. Zudem
besteht am Ende der Rampe keinerlei Beleuchtung, sodass eine Umlaufsperre bei
Dunkelheit, auch wenn sie rot/weiß lackiert ist, schlecht sichtbar wäre und zur
Gefahrenquelle werden würde. Aus vorgenannten Gründen sieht der Magistrat davon
ab, den Intentionen des Ortsbeirates zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.08.2012, OM 1485
Anregung an den
Magistrat vom 14.03.2013, OM 2061
Antrag vom
12.08.2013, OF
646/9