a)Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße b) Treppenanlage Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2013, ST 778
Betreff: a)Treppenverbindung Willibrachtstraße/Niedwiesenstraße b) Treppenanlage Willibrachtstraße - Niedwiesenstraße Der genannte Verbindungsweg wurde als Rampen-Treppenkombination umgestaltet, um eine barrierefreie Nutzung für Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren zu gewährleisten. Er wurde mit dem Verkehrszeichen 239 StVO als "Sonderweg Fußgänger" eindeutig beschildert. Der Einbau einer Umlaufsperre am Ende der Rampe, mit dem Ziel, Fahrradfahrende zu einer drastischen Geschwindigkeitsreduzierung bzw. zum Absteigen zu veranlassen, würde auch zu Behinderungen derer führen, für die die Rampe geschaffen wurde führen. Zudem besteht am Ende der Rampe keinerlei Beleuchtung, sodass eine Umlaufsperre bei Dunkelheit, auch wenn sie rot/weiß lackiert ist, schlecht sichtbar wäre und zur Gefahrenquelle werden würde. Aus vorgenannten Gründen sieht der Magistrat davon ab, den Intentionen des Ortsbeirates zu entsprechen.