Chancen eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick nicht voreilig verspielen
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2015, ST 775
Betreff: Chancen eines Park-and-ride-Platzes Taunusblick nicht voreilig verspielen Ein gut ausgebauter ÖPNV ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal nicht nur für eine lebenswerte Stadt sondern auch für die diese umgebende Region. Von daher sah der Magistrat in der Einrichtung eines Park-and-Ride-Platzes am Taunusblick zunächst durchaus eine Chance, hier zu einer Verbesserung des Angebots im ÖPNV zu gelangen. Wie jedoch im Bericht vom 03.03.2014, B 62, ausführlich darlegt wurde und auch aus der Stellungnahme ST 72 vom 12.01.2015 zu erkennen ist , haben alle in den letzten Jahren durchgeführten Untersuchungen zu einer potenziellen P+R-(Groß-) Anlage "Taunusblick" gezeigt, dass die sachlichen und damit auch die formalen Voraussetzungen für eine Anbindung an das ÖPNV Netz nicht erfüllt werden. Vor diesem Hintergrund bedauert es der Magistrat sehr, dieses Projekt nicht mehr weiter verfolgen zu können.