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Möglichkeiten eines Park-and-Ride-Platzes Taunusblick prüfen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 72

Betreff: Möglichkeiten eines Park-and-Ride-Platzes Taunusblick prüfen Vor dem Hintergrund der als nicht realisierungswürdig bewerteten Verlängerung der Stadtbahnlinie U6 nach Steinbach bzw. bis zu einer P+R-Anlage im Bereich der Tank- und Rastanlage Taunusblick sehen die aktuellen Planungen vor, dass im Zusammenhang mit der Regionaltangente West (RTW) die U6 bis in das Gewerbegebiet nördlich der Heerstraße bis zu einer Gemeinschaftshaltestelle mit der RTW verlängert wird. Die unmittelbare Verknüpfung beider Strecken wird also angestrebt. Die Realisierung einer ausschließlich von der A 5 aus anfahrbaren P+R-Anlage im Umfeld dieser Gemeinschaftsstation, jedoch ohne Anschluss an das sonstige Straßennetz, erscheint aufgrund der fernstraßenrechtlichen Randbedingungen nicht möglich. Ohne Anschluss an das nachgeordnete Netz wäre die P+R-Anlage rechtlich als Nebenbetrieb der Autobahn zu werten. Da bereits die als direkter Bestandteil der Tank- und Rastanlage Taunusblick angedachte P+R-Anlage auf erhebliche rechtliche Bedenken der Fernstraßenverwaltung stieß, sieht der Magistrat eine weit von der Autobahn abgerückte Anlage mit dem Status eines Nebenbetriebs als nicht genehmigungsfähig an. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er die Überlegungen zu einer P+R-Verknüpfung zwischen A 5 und U6 nicht weiterverfolgt.