Chancen eines P&R Platzes Taunusblick nicht voreilig verspielen
Begründung
Taunusblick nicht voreilig verspielen Die Chance eines P&R Platzes Taunusblick darf nicht an fehlendem Willen zur Umsetzung scheitern. Der Bericht B62 hat nicht geprüft, ob ein P&R Platz realisierungswürdig wäre (mit Anbindung an die U6/RTW), daher ist die Stellungnahme ST72 nur zurückzuweisen. Die Stadt der Zukunft muss einen guten ÖPNV mit P&R Plätzen haben, damit wir den weiterhin steigenden Individualverkehr mindern können. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich konkret mit der Möglichkeit eines P&R Platzes Taunusblick zu beschäftigen, detailliert zu prüfen und zu berichten, warum eine Einigung mit einer staatlichen Stelle wie der Fernstraßenverwaltung nicht möglich sein soll. Die Chance eines P&R Platzes Taunusblick darf nicht am fehlenden Willen zur Umsetzung scheitern. Begründung: Die ST72 ist leider sehr allgemein gehalten. Auch dass man einfach auf die Fernstraßenverwaltung verweist und damit die Genehmigungsfähigkeit abspricht, ist nicht nachvollziehbar. Es handelt sich hierbei um eine staatliche Institution, die auch als Dienstleister für den Bürger tätig ist! Eine Einigung zwischen zwei staatlichen Stellen muss möglich sein (Stadt Frankfurt // Bund).
Inhalt
Antrag vom 21.02.2015, OF 503/7
Betreff: Chancen eines P&R Platzes Taunusblick nicht voreilig verspielen Die Chance eines P&R Platzes Taunusblick darf nicht an fehlendem Willen zur Umsetzung scheitern. Der Bericht B62 hat nicht geprüft, ob ein P&R Platz realisierungswürdig wäre (mit Anbindung an die U6/RTW), daher ist die Stellungnahme ST72 nur zurückzuweisen. Die Stadt der Zukunft muss einen guten ÖPNV mit P&R Plätzen haben, damit wir den weiterhin steigenden Individualverkehr mindern können. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sich konkret mit der Möglichkeit eines P&R Platzes Taunusblick zu beschäftigen, detailliert zu prüfen und zu berichten, warum eine Einigung mit einer staatlichen Stelle wie der Fernstraßenverwaltung nicht möglich sein soll. Die Chance eines P&R Platzes Taunusblick darf nicht am fehlenden Willen zur Umsetzung scheitern. Begründung: Die ST72 ist leider sehr allgemein gehalten. Auch dass man einfach auf die Fernstraßenverwaltung verweist und damit die Genehmigungsfähigkeit abspricht, ist nicht nachvollziehbar. Es handelt sich hierbei um eine staatliche Institution, die auch als Dienstleister für den Bürger tätig ist! Eine Einigung zwischen zwei staatlichen Stellen muss möglich sein (Stadt Frankfurt // Bund).Beratung im Ortsbeirat: 7