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Entfernungsabhängige RMV-Tarife und Kurzstreckenregelung überdenken

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 764

Betreff: Entfernungsabhängige RMV-Tarife und Kurzstreckenregelung überdenken Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) hat in der Sitzung seines Aufsichtsrates am 2.12.2015 beschlossen, dass ab April 2016 in einem Pilotprojekt ein innovativer Tarif auf Basis des Smartphones getestet wird. Dieser Tarif berücksichtigt das ÖPNV-Angebot und die Entfernung stärker als dies aktuell der Fall ist. In diesem Sinne gibt es beim RMVsmart keine klassischen Tarifzonen mehr und damit entfallen auch die vergleichsweise großen Preissprünge an den Tarifgrenzen, die bei Fahrgästen regelmäßig in der Kritik stehen. Das Pilotprojekt ist auf 20.000 Personen und einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt und wird durch eine Marktforschung mit wissenschaftlicher Unterstützung begleitet. Während der Testlaufzeit können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Pilotprojekt frei wählen, ob sie den neuen Smartphone-Tarif oder den weiterhin gültigen regulären Tarif nutzen wollen. Der RMV verspricht sich von diesem Test wichtige Erkenntnisse zum Nutzungsverhalten und zur Praktikabilität des neuen Angebots. Erst am Ende der drei Jahre soll unter Abwägung aller Vor- und Nachteile entschieden werden, ob und in welcher Form eine Überführung in einen Regelbetrieb erfolgen soll. Im Falle einer Einführung des RMVsmart-Tarifs werden die Fahrkarten nicht nur mit dem Smartphone sondern auch beim Busfahrer oder am Automaten erhältlich sein. Die Beschränkung alleine auf das Smartphone gilt nur jetzt für die Testnutzer während der Pilotphase. Zu

  1. ) Erst nach Ablauf der drei Jahre dauernden Testphase wird über die Tarifreform zu entscheiden sein. Heute gibt es für das Stadtgebiet unabhängig von der Entfernung einen solidarischen Einheitstarif und in der Konsequenz deutliche Preissprünge an den Grenzen des Tarifgebietes. Beim RMVsmart-Tarif spielt dagegen ähnlich wie bei Zugreisen oder Taxifahrten die Entfernung eine größere Rolle, was für die Fahrgäste je nach Fahrtziel einen preislichen Vorteil oder einen Nachteil mit sich bringen kann. Grundsätzlich erscheinen dem Magistrat entfernungsabhängige Tarife gerechter als das bisherige System. Zu 2.) Dem Vorschlag, für Fahrten aus Frankfurt bis mindestens 4 km hinein ins Umland einen günstigeren Tarif anzubieten, wird mit RMVsmart gefolgt. Besonders Fahrten über die heutige Tarifgrenze hinweg ins Umland würden vom neuen Tarif profitieren und zwar ohne schwer vermittelbare Sonderregelungen oder neue, von der Stadtgrenze weg ins Umland verschobene Tarifsprünge. Zu 3.) Der Vorschlag, den Kurzstreckentarif auf 2 km Luftlinie statt auf 2 km tatsächlich gefahrene Strecke anzuwenden, wäre technisch nur sehr aufwändig umsetzbar und findet bundesweit keine Anwendung. Hinzu kommt, dass die Fahrgäste in der Regel den tatsächlichen Linienweg als Maßstab für die Kurzstrecke leichter nachvollziehen können als eine Luftlinie, die nicht den tatsächlichen Weg entlang der Straßen darstellt.

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