Entfernungsabhängige RMV-Tarife und Kurzstreckenregelung überdenken
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM
5038 entstanden aus
Vorlage: OF 933/10 vom
01.02.2016 Betreff: Entfernungsabhängige RMV-Tarife und
Kurzstreckenregelung überdenken Vorgang: B 18/16 Den Berechnungen einer Bürgerin vom Frankfurter Berg
zufolge verursacht der entfernungsabhängige Tarif von der Haltestelle
"Hagebuttenweg" zur "Hauptwache" einen Ticketpreis in Höhe von 5,97 Euro.
Somit verursacht dies, mangels barrierefreier Alternative eine Preiserhöhung um
3,17 Euro (plus 113 Prozent). Gerade ältere Menschen sowie
finanziell schwächer gestellte Menschen verfügen nicht zwangsläufig über ein
Smartphone. Darüber hinaus sind die S-Bahn-Haltestellen im Ortsbezirk 10
absehbar noch nicht barrierefrei nutzbar. Das Netz- und Tarif-Beispiel Berlin
zeigt, dass ein attraktives Beförderungsmittel- sowie Preisniveau zur stärkeren
ÖPNV-Nutzung führt. Dies reduziert die Nachfrage an Kfz-Abstellplätzen und
deren Nutzung. Zwangsläufig führt das zu einer Reduktion des Individualverkehrs
und der Erhaltungs- bzw. Wiederherstellungskosten der Infrastruktur. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat
aufgefordert, auf den RMV einzuwirken, dass 1. ein sozialgerechter und lebenswirklichkeitsnaher
Tarif gefunden wird. Entfernungsabhängige Tarife entsprechen dem beispielsweise
innerstädtisch nicht; 2. Haltestellen entlang der Stadtgrenze innerhalb
einem Luftlinienradius von wenigstens vier Kilometern einen günstigen Tarif
erhalten; 3. auf innerstädtischen Kurzstrecken
ebenfalls nicht mehr streckenentfernungsabhängig, sondern luftlinienabhängig
ein Radius von zwei Kilometern angewandt wird. Begründung: Insbesondere in den stadtrandnahen Stadtteilen des
Ortsbezirks 10 können diese Regelungen zu einer noch besseren Nutzung des ÖPNV
führen. Dies ist angesichts der bereits jetzt schon prekären
Parkplatzsituationen und hinsichtlich der durch die weiteren Neubaugebiete zu
erwartenden starken Zuwächse an Einwohnern dringend erforderlich. Die Anwendung
des Luftlinienradiusprinzips ist für die potenziellen ÖPNV-Nutzer leichter
nachvollziehbar. Dies steigert neben der Akzeptanz sicherlich auch die
Auslastung der ÖPNV-Fahrzeuge außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten. Außerdem
gehen ungünstige Linienführungen sowie das Fehlen von entsprechenden
Linienbeziehungen nicht mehr zulasten der Nutzer. Eine höhere ÖPNV-Nutzung
kompensiert durch die zu erwartenden Mehreinnahmen und bessere Auslastungen
andere Ausgaben. Ein positiver ökologischer sowie volkswirtschaftlicher Effekt
ist wahrscheinlich. Für die Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 10 bedeutet
das eine vielfältige Steigerung ihrer Lebensqualität. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 15.01.2016, B 18
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.05.2016, ST 764
Aktenzeichen: 92 15