Sossenheim: Dringende Handlungsnotwendigkeit zur Installation einer Kfz-Durchfahrtsperre (Sulzbachwiesen)
Stellungnahme des Magistrats
Das Befahren der Sulzbachwiesen mit Kraftfahrzeugen ist derzeit nur von der Schaumburger Straße aus möglich. Diese Zufahrt ist mit den Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" (VZ 250) mit dem Zusatz "Fahrräder und Anlieger frei" sowie "Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse" (VZ 357-50) versehen und damit verkehrsrechtlich eindeutig geregelt. Die Zufahrtsmöglichkeiten zu den Sulzbachwiesen von der Alpenroder Straße und vom Dunantring wurden bereits abgesperrt. Eine Absicherung der Zuwegung von der Schaumburger Straße mittels einer abschließbaren Schranke beziehungsweise eines abschließbaren Pollers ist nicht möglich, da die Zufahrt für berechtigte Anlieger weiter möglich sein muss. Derartige Sperren sind entweder fest verbaut oder mit einem sogenannten Feuerwehrschloss versehen, die Feuerwehrschlüssel dürfen nicht an Dritte herausgegeben werden. Der Magistrat schlägt daher vor, im Rahmen eines Ortstermins die Möglichkeiten gemeinsam zu betrachten und mögliche Maßnahmen zu erörtern. Der Magistrat weist zudem darauf hin, dass sich das Landschaftsschutzgebiet nur nordöstlich des betreffenden Weges befindet und erst zirka 15 Meter hinter der Schaumburger Straße beginnt. Auf Seite der Henri-Dunant-Schule befindet sich kein Schutzgebiet (siehe grüne Markierung im beigefügten Kartenauszug). Der Weg führt erst nach der Gabelung kurz vor dem Sulzbach bis zum Wirtschaftsweg "Im Tiefen Weg" durch das Schutzgebiet.