Sossenheim: Dringende Handlungsnotwendigkeit zur Installation einer Kfz-Durchfahrtsperre (Sulzbachwiesen)
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, - zur Absicherung der rechtswidrigen Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen die rückgebaute Schranke in den Einfahrtsbereich der Sulzbachwiesen 48-50 zu verlegen. Ggf. ist eine Absicherung an der gewünschten Stelle auch per abschließbaren Poller möglich, um eine adäquate Befahrbarkeit für den Radverkehr zu ermöglichen.
Begründung
Handlungsnotwendigkeit zur Installation einer Kfz-Durchfahrtsperre (Sulzbachwiesen) Vorgang: OM 2364/22 OBR 6; ST 2434/22 In seinem Antrag vom 28.06.2022 (OM 2364) regte der Ortsbeirat die Verlegung der bestehenden Schrankenanlage in den Einfahrtsbereich der Sulzbachwiesen (Schaumburger Str. 48-50) an. Die Notwendigkeit der Schrankenverlegung ist gegeben, da immer mehr Fahrzeuge aus der angrenzenden Siedlung aufgrund des verschärften Parkdrucks rechtswidrig die Sulzbachwiesen zum Abstellen der Fahrzeuge befahren. Das Befahren des Naherholungsgebietes beschädigt u.a. auch die dort befindlichen Rasenflächen der Parkanlage. In den letzten Wochen hat sich die Situation weiter verschärft. Mit der Stellungnahme ST 2434 vom 14.10.2022 geht der Magistrat völlig unzureichend auf die oben genannte Antragsstellung ein. Statt zum Thema des rechtswidrigen Befahrens von Kfz sowie des Verlegungswunsches Stellung zu beziehen, äußert der Magistrat, dass keine Schranke (bisherige wurde aufgrund von Bauarbeiten demontiert) mehr errichtet werden soll. Dies bedeutet, dass künftig das gesamte (in weiten Teilen unter Naturschutz stehende Naherholungsgebiet Sulzbachwiesen) unkontrolliert von Kfz befahren werden kann. Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, - zur Absicherung der rechtswidrigen Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen die rückgebaute Schranke in den Einfahrtsbereich der Sulzbachwiesen 48-50 zu verlegen. Ggf. ist eine Absicherung an der gewünschten Stelle auch per abschließbaren Poller möglich, um eine adäquate Befahrbarkeit für den Radverkehr zu ermöglichen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme