Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sossenheim: Abhaltung eines Ortstermins, um die Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen einzuschränken

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Die Befahrbarkeit des Naherholungsgebietes muss daher eingeschränkt werden, um insbesondere das Landschaftsschutzgebiet vor Beschädigungen zu schützen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2023, OF 778/6 Betreff: Sossenheim: Abhaltung eines Ortstermins, um die Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen einzuschränken Vorgang: OM 3180/22 OBR 6; ST 753/23 Wie in OM 3180 dargestellt, kommt es immer wieder zum rechtswidrigen Befahren der Sulzbachwiesen. Die Befahrbarkeit des Naherholungsgebietes muss daher eingeschränkt werden, um insbesondere das Landschaftsschutzgebiet vor Beschädigungen zu schützen. Dem vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, den in ST 753 vom 24.03.2023 beschrieben Vorschlag zur Abhaltung eines Ortstermins alsbald umzusetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3180 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 753 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4009 2023 Die Vorlage OF 778/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratungsverlauf 1 Sitzung

21
21. Sitzung OBR 6
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen