Sossenheim: Abhaltung eines Ortstermins, um die Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen einzuschränken
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Die Befahrbarkeit des Naherholungsgebietes muss daher eingeschränkt werden, um insbesondere das Landschaftsschutzgebiet vor Beschädigungen zu schützen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 16.05.2023,
OF 778/6 Betreff: Sossenheim: Abhaltung eines
Ortstermins, um die Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen einzuschränken
Vorgang: OM 3180/22 OBR 6;
ST 753/23 Wie in OM 3180 dargestellt, kommt
es immer wieder zum rechtswidrigen Befahren der Sulzbachwiesen. Die
Befahrbarkeit des Naherholungsgebietes muss daher eingeschränkt werden, um
insbesondere das Landschaftsschutzgebiet vor Beschädigungen zu
schützen. Dem vorausgeschickt möge der
Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, den in ST 753 vom
24.03.2023 beschrieben Vorschlag zur Abhaltung eines Ortstermins alsbald
umzusetzen. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2022, OM 3180
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.03.2023, ST 753
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 6
am 06.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4009 2023
Die Vorlage OF 778/6 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Beratungsverlauf 1 Sitzung
21
21. Sitzung OBR 6
TO I
Einstimmige Annahme