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Standort des Verkehrszeichens 222 auf der Sperrfläche Sigmund-FreudStraße/Einmündung Niederbornstraße überdenken

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die jetzige Situation wurde überdacht: Es wird keine Notwendigkeit zur Änderung gesehen. Die beiden Verkehrszeichen (VZ) 222 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts" sichern sowohl die Ausfahrtasche für Radfahrer:innen als auch - wie die gegenüberliegenden VZ 600-60 StVO (Sperrpfosten mit waagerechter Schraffur) - die Querung für Fußgänger:innen vor Falschparker:innen. Der durch unachtsame Kraftfahrzeugführer:innen erhöhte Unterhaltungsaufwand muss auch hier leider in Kauf genommen werden.