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Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Alle vorhanden Schulwege sind auf www.geoportal.frankfurt.de digitalisiert. Im Rahmen dessen werden und wurden Schulwege erneut betrachtet und auf Veränderungen durch die wachsenden Stadt Frankfurt im Rahmen des § 161 Hessisches Schulgesetzt überprüft. Bei Unklarheiten führt die Behörde eine Begehung durch. Schulwege, die nach § 161 Hessisches Schulgesetz als gefährlich eingestuft werden, dürfen für Kinder nicht empfohlen werden. Die Gefährlichkeit von Schulwegen wird in der Kommentierung des § 161 Hessisches Schulgesetz wie folgt definiert: "4.2 Besondere Gefährdung Der Entfernungsmaßstab kann nach Absatz 2 SDatz 2 dann zurücktreten, wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet. Die allgemeinen Gefährdungen..., wie die städtische Verkehrsgefährdung, Überquerung stark befahrender Straßen, Unterführungen, wenig genutzte Wege im ländlichen Bereichen, begründen keine Ausnahme. Es müssen besondere Umstände hinzutreten, z.B. größere Strecken entlang stark frequentierter Straßen ohne getrennten Fußweg, Wege durch unübersichtliches oder unwegsames Gelände und dichten Wald... an einem Brennpunkt der Drogenszene entlang...oder nach dem Umständen des Einzelfalls die Gefahr eines Sexualverbrechens....Der Schulweg liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Eltern. ... Gemäß Erlass des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 22.12.2009 erarbeitet die Schulleitung mindestens für die Jahrgänge 1 bis 7 einen Schulwegplan. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bestätigt in der Vergangenheit die fachliche Einschätzung, dass der Schulwegplan maßgebend ist. Zu

  1. Durch den Schulwegplan der Michael-Grzimek-Schule wurde der Weg "Homburger Landstraße" zwischen Bonames und Nieder-Eschbach von der Schulleitung als sicher benannt. Dies ist im Schulwegplan von 2015 nachzulesen. Der Schulweg zeigt keine Kriterien eines "gefährlichen Schulweges" (siehe Abbildung in lila). Zu
  2. Vor 2015 war der Weg "Homburger Landstraße" nicht bebaut, so dass er nach dem o.g. Gesetz als "gefährlich" galt. Kinder, die also diesen Weg zur Michael-Grzimek-Schule theoretischen hätten nehmen müssen, hätten unabhängig der vom Gesetz geforderten 2.000 m Fußweges einen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten. Zu
  3. Durch Bebauung in den letzten Jahren wurde die "Gefährlichkeit verändert". Der betreffende Schulweg ist mit Wohnhäusern erschlossen. Zudem ist der Abschnitt der Homburger Landstraße ca. 277,92 m lang. Es gibt einen Fußweg, Bebauungen sowie Beleuchtung. Dazu wurde im Rahmen der Begehung festgestellt, dass es ebenfalls Schulwege in Frankfurt gibt, die die gleichen Merkmale aufweisen und ebenfalls als "nicht gefährlich gelten". Zu
  4. Jeder Schüler*in hat ggf. in der Primarstufe bzw. in der Sekundarstufe I Anspruch auf Schülerbeförderungskosten nach § 161 Hessisches Schulgesetz. Zu 5. a) Im Rahmen der Digitalisierung von Schulwegen wurde durch Mitarbeiter der Fachabteilung beim Schulträger die Wege am 4.2.2021 begangen. b) An der Begehung hat neben der Fachlichen Leitung Schülerbeförderung öffentlich eine Praktikantin teilgenommen. Im Anschluss wurde gemeinsam mit der Fachbereichsleitung sowie allen Sachbearbeitern die Lage bewertet - auch im Hinblick auf das Gesamtbild "Stadt Frankfurt", um einen Ungleichbehandlung auszuschließen. c) Bei der Begehung wurde der Schulweg von der U-Bahnstation Bonames Mitte entlang der Homburger Landstraße bis zur Deuil-La-Baare-Straße abgelaufen. 6.a) Die Ablehnungen betreffen insgesamt 33 Schüler*innen der Michael-Grzimek-Schule und 183 Schüler*innen der Otto-Hahn-Schule. b) Die Schüler*innen besuchen die Otto-Hahn-Schule und Michael-Grzimek-Schule.
  5. Die Schulleitung erarbeitet mindestens für die Jahrgänge 1 bis 7 einen Schulwegplan. Schulwegpläne sind Darstellungen, in denen die sichersten Wege zur Schule empfohlen werden. Bei der Schulwegplanung erstreckt sich die Mitwirkung der Polizei auf eine Beratung der Schulen. Schulaufsichtsbehörden, Schulträger, Schulen und Eltern stehen beratend und unterstützend zur Seite. Die Beteiligung von Eltern durch die Schulen wird ausdrücklich begrüßt.
  6. Das Dezernat für Integration und Bildung veröffentlichte am 24.06.2021, dass im Rahmen einer freiwilligen Leistung diese Kosten für alle Kinder weiterhin übernommen werden sollen. Die Bescheide für die weiteren Beförderungsentgelte für Schüler*innen wurden bereits am 25.06.2021 vom Schulträger versendet.