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Schülerfahrtkosten für im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Alle vorhanden Schulwege sind auf www.geoportal.frankfurt.de digitalisiert. Gemäß Erlass des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 22.12.2009 erarbeitet die Schulleitung mindestens für die Jahrgänge 1 bis 7 einen Schulwegplan. Schulwegpläne sind Darstellungen, in denen die sichersten Wege zur Schule empfohlen werden. Bei der Schulwegplanung erstreckt sich die Mitwirkung der Polizei auf eine Beratung der Schulen. Schulaufsichtsbehörden, Schulträger, Schulen und Eltern stehen beratend und unterstützend zur Seite. Die Beteiligung von Eltern durch die Schulen wird ausdrücklich begrüßt. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main folgte in der Vergangenheit der fachlichen Einschätzung, dass der Schulwegplan maßgeblich ist. Schulwege, die nach § 161 Hessisches Schulgesetz als gefährlich eingestuft werden, dürfen für Kinder nicht empfohlen werden. Die Schulwege werden aus diesem Grund fortlaufend betrachtet und auf bauliche Veränderungen überprüft. Bei Unklarheiten führt die Behörde eine Begehung durch. Zur Gefährlichkeit von Schulwegen wird in der Praxiskommentierung zu § 161 Hessisches Schulgesetz wie folgt ausgeführt: "4.2 Besondere Gefährdung Der Entfernungsmaßstab kann nach Absatz 2 Satz 2 dann zurücktreten, wenn der Schulweg eine besondere Gefahr für die Sicherheit oder Gesundheit der Schülerinnen und Schüler bedeutet. Die allgemeinen Gefährdungen (...), wie die städtische Verkehrsgefährdung, Überquerung stark befahrender Straßen, Unterführungen, wenig genutzte Wege im ländlichen Bereichen, begründen keine Ausnahme. Es müssen besondere Umstände hinzutreten, z.B. größere Strecken entlang stark frequentierter Straßen ohne getrennten Fußweg, Wege durch unübersichtliches oder unwegsames Gelände und dichten Wald (...) an einem Brennpunkt der Drogenszene entlang (...) oder nach den Umständen des Einzelfalls die Gefahr eines Sexualverbrechens (....). Der Schulweg liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Eltern." (PdK He G-1, HSchG § 161 4.2). Zu

  1. Das Dezernat veröffentlichte am 24.06.2021, dass im Rahmen einer freiwilligen Leistung die Fahrtkosten für die betroffenen Kinder (welche den Weg von über die Homburger Landstraße zur Michael-Grzimek-Schule und zur Otto-Hahn-Schule gehen) weiterhin übernommen werden sollen. Die entsprechenden Bescheide für Schüler*innen wurden bereits am 25.06.2021 vom Schulträger versandt. Durch einen Fehler im benutzten Datenverarbeitungsprogramm wurde im Dezember versehentlich erneut alte Bescheide mit neuem Datum gedruckt und versandt. Diese wurden nunmehr aufgehoben. Alle Kinder wurden entsprechend informiert und neue Bescheide wurden ausgegeben. Die Jahreskarten haben weiterhin Bestand. Zu 2 a) Durch den Schulwegplan der Michael-Grzimek-Schule wurde der Weg "Homburger Landstraße" zwischen Bonames und Nieder-Eschbach durch die seinerzeit zuständige Schulleitung im Jahr 2015 als sicher benannt. Der Schulweg erfüllt keine Kriterien eines "gefährlichen Schulweges" im Sinne des § 161 HSchG (siehe Abbildung in lila). Zu 2b) und c): Vor dem Jahr 2015 war der Bereich entlang der Homburger Landstraße weniger bebaut, so dass er nach den oben ausgeführten Kriterien zu § 161 HSchG als "gefährlich" einzustufen war. Kinder, die diesen Weg zur Michael-Grzimek-Schule hätten nehmen müssen, hatten unabhängig von der Länge des Fußwegs einen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten. Der betreffende Schulweg ist nunmehr mit Wohnhäusern erschlossen. Es befinden sich dort ein Fußweg, Bebauungen sowie Beleuchtung. Nach der Kennzeichnung des Weges im Schulwegplan (hier lila) gilt dieser Weg als sicher begehbar. Zu 2d): Im Rahmen einer Begehung des Fachteams sowie Rücksprache mit dem Rechtsamt wurde zusätzlich überprüft und festgestellt, dass es sich um einen "sicheren" und damit "begehbaren" Schulweg gemäß § 161 HSchG handelt. Dies ergab auch der Vergleich mit anderen Schulwegen in Frankfurt, welche ähnliche Merkmale aufweisen und ebenfalls als ungefährlich gelten. Beispielhaft wäre hier die Offenbacher Landstraße zwischen Oberrad und Sachsenhausen zu nennen. Zu 2 e): Durch die Digitalisierung der Schulwege angestoßen und vor dem Hintergrund des sich verändernden Stadtbildes, werden Strecken durch das Fachteam Schülerbeförderung in Frankfurt begangen und unter Einbindung der Fachbereichsleitung fortlaufend neu bewertet. Ein Ortstermin der Schulwegkommission wird in der Regel dann veranlasst, wenn die Schulleitung/Eltern oder Ortsbeiräte im Umfeld der Schule eine Gefahr für Schülerinnen und Schüler sehen. Zu 2f): Art 3 GG gebietet der Verwaltung, dass grundsätzlich gleiche Erwägungen nicht ohne Rechtfertigung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen dürfen. Entsprechend müssen die Kriterien bei der Beurteilung zur Gefährlichkeit von Schulwegstrecken stets gleichermaßen Anwendung finden. Zu 2e): Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat sich unter anderem in einem Verfahren mit dem Az. I K 2437/16.F mit der Heranziehung des Schulwegplanes zur Einordnung der Gefährlichkeit befasst. Zu 2h): Die Schulwege auf dem gesamten Stadtgebiet werden fortlaufend und sukzessive begangen. Die Begehung des Weges Homburger Landstraße fand aus diesem Grund seit der veränderten Bebauung mit einer Verzögerung statt. Gerne kann - wenn gewünscht - ein Ortstermin der Schulwegkommission angesetzt werden.