Ersatzverkehr der Straßenbahnlinie 17 und der Buslinie 50 im Ortsbezirk 2
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 743
Betreff: Ersatzverkehr der Straßenbahnlinie 17 und der Buslinie 50 im Ortsbezirk 2 Es ist sowohl dem Magistrat als auch den beauftragten Verkehrsunternehmen ein hohes Anliegen nicht nur im regulären Betrieb sondern auch bei Ersatzverkehren eine hohe Betriebsqualität, insbesondere auch im Bereich der Kundeninformation, sicherzustellen. Von daher hat der Magistrat die vorliegende Anregung des Ortsbeirats zum Anlass genommen, die Maßnahmen im Zusammenhang mit den Ersatzverkehren auf der Straßenbahnlinie 17 und der Buslinie 50 einer kritischen Nachbetrachtung zu unterziehen. Dies vorangestellt nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Zum Schienenersatzverkehr auf der Linie 17: Der Schienenersatzverkehr (SEV) für die Straßenbahnlinie 17 vom 17. bis 21.11.2014 konnte aufgrund der Bauarbeiten in der Voltastraße und anderer Restriktionen im Bereich des Rebstockbades nicht auf dem in solchen Fällen üblichen Linienweg entlang der Straßenbahnstrecke verkehren, sondern musste eine "umständliche" und teilweise eine von der Gleistrasse deutlich entfernt gelegene Route nehmen. Dies hatte zur Folge, dass einige Ersatzhaltestellen in großem Abstand zu den Original-Haltestellen eingerichtet werden mussten. Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), die als Betreiberin der Straßenbahn auch für den SEV verantwortlich war, hatte bei der Planung großen Wert darauf gelegt, dass die Wege von den Original-Straßenbahnhaltestellen zu den Ersatzhaltestellen ausgeschildert wurden, um die Fahrgäste zu führen und zu lenken. Hierzu wurden der VGF auch keine Kundenbeschwerden vorgetragen. In der Gegenrichtung wurde auf eine Beschilderung verzichtet, weil davon ausgegangen wurde, dass die Fahrgäste den Weg zu ihrem eigentlichen Ziel selbstständig kennen und finden. Wie sich im Nachhinein herausstellte, waren nicht an allen Ersatzhaltestellen, die auch vom regulären Linienverkehr angefahren werden, Umgebungspläne vorhanden, da die infrastrukturellen Grundlagen dafür nicht vorhanden waren. Dies wird bei einem künftigen SEV vorab geprüft und ebenso wie die Kritik an der Beschilderung bei künftigen Planungen berücksichtigt werden. Zur Umleitung der Buslinie 50 im Westend: Sowohl die Sprachqualifikation als auch die Ortskunde sind Voraussetzungen aller Vergaben im Frankfurter Buslinienverkehr. Die Verbesserung der Kommunikation durch bessere Sprachkenntnisse ist ein ständiges Anliegen von traffiQ und wird in den regelmäßigen Gesprächen mit den Linienbetreibern auch thematisiert. Grundsätzlich gilt, dass keine Busfahrerin oder Busfahrer ohne Kenntnisse des Linienwegs auf die Strecke geschickt wird. Bei dem zurückliegenden Betreiberwechsel im Linienbündel B kam es im Gegensatz zu früheren Betreiberwechseln zur Anwerbung einer ungewöhnlich hohen Zahl von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zuvor noch nicht im Frankfurter Linienbetrieb tätig gewesen waren. Vor diesem Hintergrund lassen sich fehlende Ortskenntnisse vor allem abseits der regulären Linienwege erklären. Soweit es in der Zeit zwischen der Ankündigung und der Umsetzung einer Umleitungsmaßnahme möglich ist, werden die Anzeigen in den Fahrzeugen entsprechend angepasst. Die Fahrgäste werden aber in jedem Fall über gut sichtbare gelbe Aushangtafeln an den Haltestellen über Änderungen informiert.