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Verfügen einer Grenzmarkierung in der Bleiweißstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 741

Betreff: Verfügen einer Grenzmarkierung in der Bleiweißstraße Grundsätzlich sind nach den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung Über-und Doppelbeschilderungen zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der Begründung der Anregung wird der Magistrat jedoch anlässlich eines Ortstermins prüfen und festlegen, in welchem Umfang verdeutlichende Markierungen angebracht werden können. Hinsichtlich eines Termins wird der Magistrat kurzfristig auf den Ortsbeirat zukommen.

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