Verfügen einer Grenzmarkierung in der Bleiweißstraße
Begründung
der Bleiweißstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor den Liegenschaften "Bleiweißstraße 10 - 12" eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote (Zeichen 299) lfd. Nr. 73, Abschnitt 9: Markierungen, Anlage 2 zu § 41 (1) StVO zu verfügen. Begründung: Trotz eindeutiger Beschilderung parken Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Fahrzeuge vor den genannten Liegenschaften. Dies hat zur Folge, dass es beispielsweise der Müllabfuhr, aber auch Rettungsfahrzeugen nicht mehr möglich ist, von der Bleiweißstraße in die Gruneliusstraße einzubiegen. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass das zusätzliche Anbringen einer Grenzmarkierung hier Abhilfe schaffen würde.
Inhalt
Antrag vom 06.01.2014, OF 770/5
Betreff: Verfügen einer Grenzmarkierung in der Bleiweißstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor den Liegenschaften "Bleiweißstraße 10 - 12" eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote (Zeichen 299) lfd. Nr. 73, Abschnitt 9: Markierungen, Anlage 2 zu § 41 (1) StVO zu verfügen. Begründung: Trotz eindeutiger Beschilderung parken Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Fahrzeuge vor den genannten Liegenschaften. Dies hat zur Folge, dass es beispielsweise der Müllabfuhr, aber auch Rettungsfahrzeugen nicht mehr möglich ist, von der Bleiweißstraße in die Gruneliusstraße einzubiegen. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass das zusätzliche Anbringen einer Grenzmarkierung hier Abhilfe schaffen würde.Beratung im Ortsbeirat: 5