Verfügen einer Grenzmarkierung in der Bleiweißstraße
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
der Bleiweißstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor den Liegenschaften "Bleiweißstraße 10 - 12" eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote (Zeichen 299) lfd. Nr. 73, Abschnitt 9: Markierungen, Anlage 2 zu § 41 (1) StVO zu verfügen. Begründung: Trotz eindeutiger Beschilderung parken Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Fahrzeuge vor den genannten Liegenschaften. Dies hat zur Folge, dass es beispielsweise der Müllabfuhr, aber auch Rettungsfahrzeugen nicht mehr möglich ist, von der Bleiweißstraße in die Gruneliusstraße einzubiegen. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass das zusätzliche Anbringen einer Grenzmarkierung hier Abhilfe schaffen würde.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2014, OF 770/5
Betreff: Verfügen einer Grenzmarkierung in
der Bleiweißstraße Der Ortsbeirat bittet den
Magistrat, vor den Liegenschaften "Bleiweißstraße 10 - 12" eine Grenzmarkierung
für Halte- und Parkverbote (Zeichen 299) lfd. Nr. 73, Abschnitt 9:
Markierungen, Anlage 2 zu § 41 (1) StVO zu verfügen. Begründung: Trotz eindeutiger Beschilderung parken
Autofahrerinnen und Autofahrer ihre Fahrzeuge vor den genannten Liegenschaften.
Dies hat zur Folge, dass es beispielsweise der Müllabfuhr, aber auch
Rettungsfahrzeugen nicht mehr möglich ist, von der Bleiweißstraße in die
Gruneliusstraße einzubiegen. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass das zusätzliche
Anbringen einer Grenzmarkierung hier Abhilfe schaffen würde. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5
am 24.01.2014, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2845 2014
Die
Vorlage OF 770/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER