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Pellet-Kraftwerk auf dem Schwarzen Platz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST 786 Betreff: Pellet-Kraftwerk auf dem Schwarzen Platz Das Pellet-Heizwerk unterliegt der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen). Die 1. BImSchV sieht für Pellet-befeuerte Anlagen, die ab dem 22. März 2010 errichtet wurden, einen Emissionsgrenzwert von 0,06 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas vor. Dieser gilt für Anlagen mit hoher und niedriger Nennwärmeleistung gleichermaßen. Für Pelletanlagen gilt der schärfste Grenzwert aller feststoffbetriebenen Feuerungsanlagen. Im Januar 2012 wurde eine Feststoffmessung durchgeführt. Das Messprotokoll des Zentralinnungsverbands vom 06.02.2012 bescheinigt bei gemessenen 0,04 g/m3 die Einhaltung der Anforderungen der 1. BImSchV. Situationen, in welchen Anlagen unter Volllast betrieben werden, sind im Allgemeinen selten. Gerade in den Übergangsjahreszeiten werden bei vermindertem Wärmebedarf teilweise nur niedrige Teillasten gefahren. In diesen Phasen ist aufgrund des schlechteren Abbrandverhaltens eine erhöhte Staubkonzentrationen im Abgas(volumen)strom möglich. Dieser ist im Teillastbetrieb jedoch entsprechend kleiner als unter Volllast, sodass nicht zwangsläufig von einer größeren Gesamtemission auszugehen ist. Aktuell sind etwa 70 der 94 Parteien an die Anlage angeschlossen. Durch die Erhöhung des Schornsteins von 7 Meter auf 11 Meter werden die Fenster und sonstigen Lüftungsöffnungen der umliegenden Wohnbebauung überragt, sodass sich die Abgase in der freien Luftströmung besser verteilen und verdünnen können. Mögliche Immissionsbeeinträchtigungen (Gerüche) werden so vermindert, sind allerdings zu bestimmten Wetterlagen nicht völlig auszuschließen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.02.2012, V 260

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