Pellet-Kraftwerk auf dem Schwarzen Platz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.05.2012, ST
786
Betreff: Pellet-Kraftwerk
auf dem Schwarzen Platz Das Pellet-Heizwerk unterliegt der
ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.
BImSchV - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen). Die 1. BImSchV sieht für
Pellet-befeuerte Anlagen, die ab dem 22. März 2010 errichtet wurden, einen
Emissionsgrenzwert von 0,06 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas vor. Dieser gilt
für Anlagen mit hoher und niedriger Nennwärmeleistung gleichermaßen. Für
Pelletanlagen gilt der schärfste Grenzwert aller feststoffbetriebenen
Feuerungsanlagen. Im Januar 2012 wurde eine Feststoffmessung durchgeführt. Das
Messprotokoll des Zentralinnungsverbands vom 06.02.2012 bescheinigt bei
gemessenen 0,04 g/m3 die Einhaltung der Anforderungen der 1. BImSchV. Situationen, in welchen Anlagen
unter Volllast betrieben werden, sind im Allgemeinen selten. Gerade in den
Übergangsjahreszeiten werden bei vermindertem Wärmebedarf teilweise nur
niedrige Teillasten gefahren. In diesen Phasen ist aufgrund des schlechteren
Abbrandverhaltens eine erhöhte Staubkonzentrationen im Abgas(volumen)strom
möglich. Dieser ist im Teillastbetrieb jedoch entsprechend kleiner als unter
Volllast, sodass nicht zwangsläufig von einer größeren Gesamtemission
auszugehen ist. Aktuell sind etwa 70 der 94 Parteien an die Anlage
angeschlossen. Durch die
Erhöhung des Schornsteins von 7 Meter auf 11 Meter werden die Fenster und
sonstigen Lüftungsöffnungen der umliegenden Wohnbebauung überragt, sodass sich
die Abgase in der freien Luftströmung besser verteilen und verdünnen können.
Mögliche Immissionsbeeinträchtigungen (Gerüche) werden so vermindert, sind
allerdings zu bestimmten Wetterlagen nicht völlig auszuschließen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 07.02.2012, V 260