Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt den Wunsch des Ortsbeirates den Gehweg im Bereich des Cafés "Kaffeemacherei" von Fahrrädern freizuhalten, da der Gehwegbereich wie geschildert in dem Bereich durch Fahrräder zusätzlich eingeengt wird. Es werden zusätzliche Fahrradbügel auf den zwei Schrägparkplätzen vor der Hausnummer 45 installiert. Aufgrund des hohen Parkdruckes in diesem Bereich sind die aktuell installierten Geländer notwendig, um die Gehwege frei zu halten. Für weitere Fahrradbügel im Gehwegbereich ist die Restgehwegbreite zu gering. Das Café "Kaffeemacherei" nutzt für seine Außengastronomie eine private Fläche. Eine Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie auf öffentlicher Fläche besteht nicht. Insofern lässt sich die Außengastronomiefläche nicht reduzieren.