Drängelgitter an den Zugängen zu den Sulzbachwiesen aufstellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.05.2015, ST 727 Betreff: Drängelgitter an den Zugängen zu den
Sulzbachwiesen aufstellen Wie bereits in der Stellungnahme ST
482 vom 20.03.2015 zur OM 3522 (Ambronenpfad) erläutert, hat der Magistrat
durchaus Verständnis für die Intention der Anregung Drängelgitter aufzustellen.
Allerdings wurde der Magistrat durch die oberste Landesbehörde mit Schreiben
vom 15.07.2014 auf die einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO) hingewiesen, wonach Drängelgitter nicht zur Durchsetzung von
angeordneten Verkehrsverboten (z. B. der Verkehrszeichen 240 StVO (gemeinsamer
Geh- und Radweg) oder 260 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge)) aufgestellt werden
dürfen, da dies Aufgabe der Verkehrsüberwachung ist. Eindeutig festgehalten
wurde im genannten Schreiben, dass Drängelgitter im Sinne der Anregung
wirkungslos gegenüber motorisierten Zweirädern sind, wenn sie
richtlinienkonform aufgestellt werden. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um
Verständnis, dass er der Anregung leider nicht zu folgen vermag. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.02.2015, OM 3876
Antrag vom
09.06.2015, OF
1400/6
Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4315
Antrag vom
17.01.2021, OF
1470/6
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7108