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Drängelgitter an den Zugängen zu den Sulzbachwiesen aufstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 727 Betreff: Drängelgitter an den Zugängen zu den Sulzbachwiesen aufstellen Wie bereits in der Stellungnahme ST 482 vom 20.03.2015 zur OM 3522 (Ambronenpfad) erläutert, hat der Magistrat durchaus Verständnis für die Intention der Anregung Drängelgitter aufzustellen. Allerdings wurde der Magistrat durch die oberste Landesbehörde mit Schreiben vom 15.07.2014 auf die einschlägigen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hingewiesen, wonach Drängelgitter nicht zur Durchsetzung von angeordneten Verkehrsverboten (z. B. der Verkehrszeichen 240 StVO (gemeinsamer Geh- und Radweg) oder 260 StVO (Verbot für Kraftfahrzeuge)) aufgestellt werden dürfen, da dies Aufgabe der Verkehrsüberwachung ist. Eindeutig festgehalten wurde im genannten Schreiben, dass Drängelgitter im Sinne der Anregung wirkungslos gegenüber motorisierten Zweirädern sind, wenn sie richtlinienkonform aufgestellt werden. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er der Anregung leider nicht zu folgen vermag. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3876 Antrag vom 09.06.2015, OF 1400/6 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4315 Antrag vom 17.01.2021, OF 1470/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7108