Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleisten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.10.2016, ST 1455 Betreff: Sossenheim: Sicherheit in den
Sulzbachwiesen gewährleisten Wie bereits in den Stellungnahmen
ST 482 vom 20.03.2015 und ST 727 vom 18.05.2015 erläutert, wurde der Magistrat
durch die oberste Landesbehörde mit Schreiben vom 15.07.2014 auf die
einschlägigen Vorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hingewiesen,
wonach Drängelgitter nicht zur Durchsetzung von angeordneten Verkehrsverboten
aufgestellt werden dürfen. Jeder bauliche Gegenstand, der die Krafträder an der
Durchfahrt hindern würde, wäre zugleich ein Hindernis auch für Radfahrende.
Demnach bittet der Magistrat um
Verständnis, dass er der Anregung nicht zu folgen vermag. Neben
Verkehrskontrollen gibt es keine Mittel, die Krafträder an der Durchfahrt zu
hindern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.06.2015, OM 4315
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.07.2016, ST 924
Antrag vom
17.01.2021, OF
1470/6
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7108