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Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleisten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016, ST 1455

Betreff: Sossenheim: Sicherheit in den Sulzbachwiesen gewährleisten Wie bereits in den Stellungnahmen ST 482 vom 20.03.2015 und ST 727 vom 18.05.2015 erläutert, wurde der Magistrat durch die oberste Landesbehörde mit Schreiben vom 15.07.2014 auf die einschlägigen Vorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) hingewiesen, wonach Drängelgitter nicht zur Durchsetzung von angeordneten Verkehrsverboten aufgestellt werden dürfen. Jeder bauliche Gegenstand, der die Krafträder an der Durchfahrt hindern würde, wäre zugleich ein Hindernis auch für Radfahrende. Demnach bittet der Magistrat um Verständnis, dass er der Anregung nicht zu folgen vermag. Neben Verkehrskontrollen gibt es keine Mittel, die Krafträder an der Durchfahrt zu hindern.