Grunderneuerung Deutschherrnufer
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Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 727
Betreff: Grunderneuerung Deutschherrnufer Bei der angesprochenen Lichtsignalanlage handelt es sich um eine, hier dreigeteilte, Fußgängerschutzanlage, die, dem üblichen Standard entsprechend, nur auf Anforderung ein Fußgänger-Grün schaltet. Im Gegensatz dazu sind alle übrigen Lichtsignalanlagen an den Brückenköpfen Kreuzungsanlagen, bei denen zu Fuß gehende mit den parallel dazu fließenden Kfz-Strömen Grün erhalten bzw. diesen zugeschaltet werden. Eine feste Grünzeitsteuerung hält der Magistrat nicht für zielführend, da an der angesprochenen Anlage nicht in jedem Signalumlauf zu Fuß gehende oder Radfahrende die Straße überqueren möchten. Im Rahmen der Fertigstellung des Radwegs auf dem Hochkai und der damit verbundenen Grunderneuerung der angesprochenen Lichtsignalanlage bzw. deren Steuerung wird jedoch versucht werden, durch eine Verkürzung der Wartezeiten eine Erhöhung der Akzeptanz der Signalsteuerung zu erreichen.