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Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/ Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 726 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/ Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße Auf Anfrage teilte die Deutsche Bahn AG (DB AG) zusammenfassend zu den Fragen 1-4 folgendes mit: Es gibt für die DB AG keine generelle Verpflichtung, aufgrund von Rechtsnormen allgemein oder in bestimmten Gebieten, Eisenbahngelände gegenüber anderem Gelände einzufrieden oder besonders zu sichern. Gleisanlagen sind im Allgemeinen auch ohne Einfriedungen ein genügender Hinweis, um den Gefahrenbereich der Eisenbahn zu kennzeichnen, zumal das unbefugte Betreten von Bahnanlagen rechtlich durch § 64b Abs. 2 Nr. 1 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) untersagt ist. Dieser Grundsatz wird auch von der Aufsichtsbehörde der DB AG, dem Eisenbahn-Bundesamt, sowie der Rechtsprechung geteilt. Um Bürgerinnen und Bürger sowie Eltern und Kinder für die aus dem Bahnbetrieb resultierenden Gefahren zu sensibilisieren, werden seit Jahren von der DB AG und der Bundespolizei entsprechende Kampagnen an Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen initiiert. Ein entsprechender Flyer wird hierbei von der Bundespolizei zur Verfügung gestellt und hier im Anhang mitgeliefert. In betreffenden Bereich verlaufen die Eisenbahnanlagen deutlich erhöht vom Straßenniveau; ein entsprechender Hinweis in Form eines Schildes "Betretungsverbot der Eisenbahnanlagen" ist vor Ort unverkennbar sichtbar angebracht. Eine Fußgängerüberführung der Gleisanlagen ist an Ort und Stelle vorhanden, insofern besteht keine Notwendigkeit, die Gleise unbefugt zu betreten und zu queren. Es obliegt den Aufsichtspflichtigen, also im Allgemeinen den Eltern, ihre Kinder vor den möglichen Gefahren einer Eisenbahnanlage zu bewahren. Außerdem hat die DB AG mitgeteilt, dass entgegen der Aussage aus dem Schreiben vom 05.12.2017 der Bretterzaun zwischen dem Kreuzungsbauwerk der süd- und nordmainischen Eisenbahnstrecken und der Fußgängerüberführung doch von der DB AG als Absturzsicherung (aus dem Gleisbereich) zur dort befindlichen Schwergewichtsmauer errichtet wurde. Sowohl Zaun als auch Schwergewichtsmauer befinden sich auf dem Gelände der DB AG. Anlage 1 (ca. 822 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610 Antrag vom 17.04.2018, OF 859/5 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3094