Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/ Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST
726
Betreff: Bahngleissicherung
Strahlenberger Weg/ Zum Bärengarten sowie Gerbermühlstraße Auf Anfrage teilte die Deutsche
Bahn AG (DB AG) zusammenfassend zu den Fragen 1-4 folgendes mit: Es gibt für die DB AG keine generelle Verpflichtung,
aufgrund von Rechtsnormen allgemein oder in bestimmten Gebieten,
Eisenbahngelände gegenüber anderem Gelände einzufrieden oder besonders zu
sichern. Gleisanlagen sind
im Allgemeinen auch ohne Einfriedungen ein genügender Hinweis, um den
Gefahrenbereich der Eisenbahn zu kennzeichnen, zumal das unbefugte
Betreten von Bahnanlagen rechtlich durch § 64b Abs. 2 Nr. 1 Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung (EBO) untersagt ist. Dieser Grundsatz wird auch von der
Aufsichtsbehörde der DB AG, dem Eisenbahn-Bundesamt, sowie der Rechtsprechung
geteilt. Um Bürgerinnen und Bürger sowie
Eltern und Kinder für die aus dem Bahnbetrieb resultierenden Gefahren zu
sensibilisieren, werden seit Jahren von der DB AG und der Bundespolizei
entsprechende Kampagnen an Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen
initiiert. Ein entsprechender Flyer wird hierbei von der Bundespolizei zur
Verfügung gestellt und hier im Anhang mitgeliefert. In betreffenden Bereich verlaufen die
Eisenbahnanlagen deutlich erhöht vom Straßenniveau; ein entsprechender
Hinweis in Form eines Schildes "Betretungsverbot der Eisenbahnanlagen" ist
vor Ort unverkennbar sichtbar angebracht. Eine Fußgängerüberführung der
Gleisanlagen ist an Ort und Stelle vorhanden, insofern besteht keine
Notwendigkeit, die Gleise unbefugt zu betreten und zu queren. Es obliegt den Aufsichtspflichtigen, also im
Allgemeinen den Eltern, ihre Kinder vor den möglichen Gefahren einer
Eisenbahnanlage zu bewahren. Außerdem hat die DB AG mitgeteilt, dass entgegen der
Aussage aus dem Schreiben vom 05.12.2017 der Bretterzaun zwischen dem
Kreuzungsbauwerk der süd- und nordmainischen Eisenbahnstrecken und der
Fußgängerüberführung doch von der DB AG als Absturzsicherung (aus dem
Gleisbereich) zur dort befindlichen Schwergewichtsmauer errichtet wurde.
Sowohl Zaun als auch Schwergewichtsmauer befinden sich auf dem Gelände der DB
AG. Anlage 1 (ca. 822 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2610
Antrag vom
17.04.2018, OF
859/5
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3094