Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat verweist zunächst auf Informationen der Unfallkommission. Im letzten Jahr wurden keine Unfälle registriert. In den vergangenen drei Jahren haben sich vier Unfälle ereignet (zweimal beim Einbiegen, zweimal durch Auffahren). Die Signalschaltung an der genannten Lichtsignalanlage war keine Unfallursache. Aufgrund dieser Sachlage ist der Kreuzungsbereich kein Unfallschwerpunkt. Grundsätzlich ist ein Rückbau der Lichtsignalanlage aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht zugunsten eines Kreisverkehrs möglich. Ein derartiger Umbau ist allerdings, zusammenhängend mit dem angeregten zweispurigen Ausbau, mit einem erheblichen Flächenbedarf verbunden. Die überschlägige Prüfung hat ergeben, dass für den Ausbau eines zweispurigen Kreisverkehrs nicht genug Platz vorhanden ist. Nachteilig wirkt sich ein Rückbau in jedem Fall für zu Fuß Gehende (z. B. für Besucher des Heinrich-Kraft-Parks oder zum Erreichen der Bushaltestelle) und vor allem für Kinder aus. Derzeit können diese die Straße signalgesichert überqueren. Mit einem Rückbau wären die zu Fuß Gehenden dann auf Fußgängerüberwege angewiesen. Darüber hinaus befinden sich die Vilbeler Landstraße sowie große Flächen der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenze und liegen somit in der Baulast des Landes Hessen. Daher wären Machbarkeit und Genehmigungsfähigkeit eines Kreisverkehrsplatzes (KVP) zunächst mit dem Land als Baulastträger abzustimmen. Erfahrungsgemäß handelt es sich dabei um sehr langwierige Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren. Angesichts des geringen Verkehrsnutzens eines KVP als Ersatz der ampelgesteuerten Kreuzung, des voraussichtlichen Eingriffs in Naturflächen und Privateigentum (Anliegergrundstücke), der angespannten Haushaltslage und aufgrund der im Bestand gut funktionierenden Verkehrsregelung mit einer Signalsteuerung, kann ein Umbau weder kurz- noch mittelfristig in Erwägung gezogen werden.