Sossenheim: Wie verkraftet die Westerbachstraße den Ausbau des Gewerbegebiets Sossenheim?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2013, ST 714 Betreff: Sossenheim: Wie verkraftet die Westerbachstraße den
Ausbau des Gewerbegebiets Sossenheim? zu 1. Soweit Bauanträge den Vorgaben des rechtskräftigen
Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Sossenheim entsprechen, ist eine
ablehnende Entscheidung rechtlich unzulässig. Des Weiteren befinden sich
erhebliche Teile der für eine Bebauung vorgesehenen Flächen in
Privatbesitz. Insoweit bestehen für den Magistrat nur sehr eingeschränkte
Möglichkeiten, die Besiedlung des Gewerbegebiets zu steuern. Allerdings wird
der bestehende Gestaltungsspielraum, auf die private Bauherrenschaft
dahingehend einzuwirken, die schwierige verkehrliche Situation zu
berücksichtigen, ausgeschöpft. zu 2. Die hohe Verkehrsbelastung der Westerbachstraße ist
nicht allein der Entwicklung des Gewerbegebietes Sossenheim zuzuschreiben,
sondern insbesondere der anhaltend starken Entwicklung in Eschborn. Sowohl im
Camp-Phoenix-Park im Westen, als auch in den Gewerbegebieten Süd und Ost. Vor
diesem Hintergrund besteht seit langem Konsens, dass die Lösungsansätze zur
Entlastung der Westerbachstraße vorrangig in einer besseren Anbindung dieser
Gewerbegebiete an das übergeordnete Straßennetz und an den regionalen
öffentlichen Personennahverkehr liegen. Dementsprechend werden von der Stadt
Eschborn und dem hessischen Straßen- und Verkehrsmanagement "Hessen Mobil"
folgende Maßnahmen verfolgt: · Ausbau der Anschlussstelle
Eschborn für eine durchgehend zweistreifige Verkehrsführung von der Autobahn
aus Richtung Westen in die Sossenheimer Straße und eine Direktzufahrt von der
Autobahn aus Richtung Osten in die Düsseldorfer Straße in Eschborn. Die
Bauarbeiten für Teile dieser Maßnahme haben begonnen. · Ergänzung des Nordwestkreuzes
BAB A5, BAB A66, L 3005 um Fahrbeziehungen von der A 66 aus Richtung Wiesbaden
zur L 3005 in Richtung Eschborn und umgekehrt. · Verbindung der Eschborner
Gewerbegebiete Süd und Ost durch eine Verlängerung der Frankfurter Straße im
Gewerbegebiet Süd zum Knotenpunkt L 3005/L3006 am Gewerbegebiet Ost. Darüber hinaus werden die Planungen zur
Regionaltangente West mit insgesamt drei Stationen an der Schnittstelle
Eschborn/Frankfurt a.M. mit Nachdruck fortgesetzt. Zu den Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die
Westerbachstraße hat der Magistrat keine eigenständige Beauftragung eines
Verkehrsgutachtens vorgenommen, da ein relativ aktuelles Gutachten der Stadt
Eschborn hierzu vorliegt. Die erwartete Entlastung der Westerbachstraße wird
darin grundsätzlich bestätigt. Da über die Bewältigung der Verkehrsströme in und
aus Richtung Eschborn hinaus das Ziel formuliert wurde, die
Gewerbeflächenpotenziale in Sossenheim und Rödelheim durch eine bessere
Anbindung an das übergeordnete Netz zu aktivieren und gleichzeitig erkennbar
ist, dass neue Anschlussstellen in diesem Bereich keine Realisierungschancen
haben, prüft der Magistrat darüber hinaus die Möglichkeiten, im Bereich des
Nordwestkreuzes zusätzliche Verkehrsbeziehungen zur L 3005 (Lorscher Straße) in
Richtung Frankfurt und umgekehrt realisieren zu können. Diese Untersuchungen
bauen auf dem erwähnten Verkehrsgutachten auf und dauern noch an. Sobald
belastbare Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat im Gesamtzusammenhang
berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2013, OM 1968