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Sossenheim: Wie verkraftet die Westerbachstraße den Ausbau des Gewerbegebiets Sossenheim?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 714 Betreff: Sossenheim: Wie verkraftet die Westerbachstraße den Ausbau des Gewerbegebiets Sossenheim? zu 1. Soweit Bauanträge den Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Sossenheim entsprechen, ist eine ablehnende Entscheidung rechtlich unzulässig. Des Weiteren befinden sich erhebliche Teile der für eine Bebauung vorgesehenen Flächen in Privatbesitz. Insoweit bestehen für den Magistrat nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, die Besiedlung des Gewerbegebiets zu steuern. Allerdings wird der bestehende Gestaltungsspielraum, auf die private Bauherrenschaft dahingehend einzuwirken, die schwierige verkehrliche Situation zu berücksichtigen, ausgeschöpft. zu 2. Die hohe Verkehrsbelastung der Westerbachstraße ist nicht allein der Entwicklung des Gewerbegebietes Sossenheim zuzuschreiben, sondern insbesondere der anhaltend starken Entwicklung in Eschborn. Sowohl im Camp-Phoenix-Park im Westen, als auch in den Gewerbegebieten Süd und Ost. Vor diesem Hintergrund besteht seit langem Konsens, dass die Lösungsansätze zur Entlastung der Westerbachstraße vorrangig in einer besseren Anbindung dieser Gewerbegebiete an das übergeordnete Straßennetz und an den regionalen öffentlichen Personennahverkehr liegen. Dementsprechend werden von der Stadt Eschborn und dem hessischen Straßen- und Verkehrsmanagement "Hessen Mobil" folgende Maßnahmen verfolgt: · Ausbau der Anschlussstelle Eschborn für eine durchgehend zweistreifige Verkehrsführung von der Autobahn aus Richtung Westen in die Sossenheimer Straße und eine Direktzufahrt von der Autobahn aus Richtung Osten in die Düsseldorfer Straße in Eschborn. Die Bauarbeiten für Teile dieser Maßnahme haben begonnen. · Ergänzung des Nordwestkreuzes BAB A5, BAB A66, L 3005 um Fahrbeziehungen von der A 66 aus Richtung Wiesbaden zur L 3005 in Richtung Eschborn und umgekehrt. · Verbindung der Eschborner Gewerbegebiete Süd und Ost durch eine Verlängerung der Frankfurter Straße im Gewerbegebiet Süd zum Knotenpunkt L 3005/L3006 am Gewerbegebiet Ost. Darüber hinaus werden die Planungen zur Regionaltangente West mit insgesamt drei Stationen an der Schnittstelle Eschborn/Frankfurt a.M. mit Nachdruck fortgesetzt. Zu den Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Westerbachstraße hat der Magistrat keine eigenständige Beauftragung eines Verkehrsgutachtens vorgenommen, da ein relativ aktuelles Gutachten der Stadt Eschborn hierzu vorliegt. Die erwartete Entlastung der Westerbachstraße wird darin grundsätzlich bestätigt. Da über die Bewältigung der Verkehrsströme in und aus Richtung Eschborn hinaus das Ziel formuliert wurde, die Gewerbeflächenpotenziale in Sossenheim und Rödelheim durch eine bessere Anbindung an das übergeordnete Netz zu aktivieren und gleichzeitig erkennbar ist, dass neue Anschlussstellen in diesem Bereich keine Realisierungschancen haben, prüft der Magistrat darüber hinaus die Möglichkeiten, im Bereich des Nordwestkreuzes zusätzliche Verkehrsbeziehungen zur L 3005 (Lorscher Straße) in Richtung Frankfurt und umgekehrt realisieren zu können. Diese Untersuchungen bauen auf dem erwähnten Verkehrsgutachten auf und dauern noch an. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat im Gesamtzusammenhang berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1968