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Fehlendes Verkehrskonzept für den Frankfurter Nordosten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 698 Betreff: Fehlendes Verkehrskonzept für den Frankfurter Nordosten Zu I. 1.: Die Planungen zur Verlängerung der U5 zum Frankfurter Berg wurden inzwischen wieder aufgenommen. Hierzu ist u.a. die Überprüfung der bisherigen Planungen im Hinblick auf mögliche neue Rahmenbedingungen (z.B. neue Richtlinien) und die Aktualisierung der Nutzen-Kosten-Untersuchung erforderlich. Zu I. 2. a): Das neue Betriebskonzept wird für den Busverkehr auch eine Verbindung von Heddernheim und Eschersheim zum Neubaugebiet "Hilgenfeld" enthalten. Darüber hinaus soll es eine zusätzliche Haltestelle an der bestehenden Linie 27 geben, um das Neubaugebiet "Hilgenfeld" an den Busverkehr auf der Homburger Landstraße anzubinden. Zu I. 2. b): Unabdingbare Voraussetzung für eine Verlängerung der Buslinie 25 über den derzeitigen Endpunkt an der S-Bahn-Station "Berkersheim" hinaus ist der Bau eines Brückenbauwerks über die Bahnstrecke. Für die Realisierung der Brücke können derzeit keine Zeitangaben gemacht werden. Zu I. 2. c): Die Planung der Schnellbuslinien, die vor allem die Aufgabe haben, regionale Querverbindungen herzustellen, liegt im Verantwortungsbereich des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Die traffiQ wird in der Zusammenarbeit mit dem RMV ihren Einfluss geltend machen, damit auch Frankfurter Stadtteile von den Schnellbuslinien erreicht und angefahren werden. Zu II.: Der Magistrat ist sehr an einem Ausbau der Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main interessiert. Die Stadt Frankfurt am Main wird keine eigenen Investitionen in den Aufbau von Ladeinfrastruktur vornehmen, allerdings an der Entwicklung von Konzepten für die Sicherstellung einer ausreichenden Ladeinfrastruktur arbeiten. Nach der seit 01.01.2015 gültigen Garagenverordnung des Landes Hessen (Verordnung über den Bau von Garagen und Stellplätzen (GAV)) müssen Garagen eine ausreichende Anzahl von Einstellplätzen haben, die über einen Anschluss an Ladestationen für Elektrofahrzeuge verfügen. Der Anteil dieser Einstellplätze, bezogen auf die Gesamtzahl der Einstellplätze, muss mindestens fünf Prozent betragen. Die bestehenden Parkgaragen in der Stadt Frankfurt am Main, bei denen der Magistrat ein Mitspracherecht hat, werden im Rahmen der technischen Erneuerung auch hinsichtlich der Machbarkeit und des Bedarfs an Elektroladestationen analysiert. Zu III.: Ein Schwerpunkt der Gesamtverkehrsplanung ist die Qualifizierung des gesamtstädtisch und regional bedeutsamen Radroutennetzes. Neben der Schließung bestehender Netzlücken im Stadtgebiet und der Realisierung einer flächenhaften Radwegweisung gewinnt die regionale Dimension auch im Radverkehr, z.B. über Radschnellverbindungen auf Relationen mit einem starken Nachfragepotenzial, an Bedeutung. Daher wird durch den Magistrat der Ausbau der Fahrradinfrastruktur vorangetrieben. Wie jedoch in den Stellungnahmen des Magistrats ST 356/2017 und ST 2333/2017 bereits mitgeteilt wurde, wäre ein Fuß- und Radweg entlang der Bonameser Straße ein genehmigungspflichtiger Eingriff in die Zone II des Landschaftsschutzgebiets "GrünGürtel und Grünzüge in Frankfurt am Main" und zusätzlich in eine im Jahr 2009 durchgeführte Ersatzmaßnahme nach dem Hessischen Naturschutzgesetz. Entsprechende Genehmigungen können von der zuständigen Fachbehörde nicht in Aussicht gestellt werden. Eine Planung entlang der Bonameser Straße wird daher nicht weiterverfolgt. Zu IV.: Aus gesamtverkehrsplanerischer Sicht ist die Ortsrandstraße eine wichtige Maßnahme zur Entlastung des Stadtteils Bonames vom Durchgangsverkehr. Die Ortsrandstraße wird der äußeren Erschließung des Planungsgebietes "Am Eschbachtal / Harheimer Weg" dienen. Dies soll dazu führen, dass der heutige Stadtteil nicht unverhältnismäßig von zusätzlichen Verkehren belastet wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein erheblicher Teil der Verkehrsbelastung aus dem Quell- und Zielverkehr der bereits ansässigen Bevölkerung resultiert. Zu V.: Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs wird auch der weitere Ausbau des Park+Ride sowie des Bike+Ride-Angebotes überprüft. Zu VI.: Der Magistrat kündigt sämtliche Baumaßnahmen rechtzeitig über die Presse an. Die Verkehrsinformationen werden außerdem auf www.mainziel.de veröffentlicht, sofern Hauptverkehrs- und Grundnetzstraßen betroffen sind. Sobald konkrete Pläne zur Baustellenlogistik vorliegen, erfolgt eine entsprechende Bewertung mit dem Ziel, Belastungen für die Anwohnerschaft so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus werden im Rahmen des Informationsmanagements für Anwohnerinnen und Anwohner Informationen zusammengestellt, in denen auch ein Ansprechpartner für Rückfragen genannt wird. Diese Anwohnerinformationen werden auch den jeweiligen Ortsbeiräten, der Wirtschaftsförderung und der Industrie- und Handelskammer (IHK) zur Verfügung gestellt. Um eine umfassende Kommunikation zu gewährleisten, sind außerdem zu bestimmten Terminen Ansprechpartner vor Ort. Diese Termine können den Informationsaushängen an den Baustelleneinrichtungen (z.B. Baucontainern, Baustellenschildern) entnommen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2578 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3377