Fehlendes Verkehrskonzept für den Frankfurter Nordosten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST
698
Betreff: Fehlendes
Verkehrskonzept für den Frankfurter Nordosten Zu I. 1.: Die Planungen zur Verlängerung der
U5 zum Frankfurter Berg wurden inzwischen wieder aufgenommen. Hierzu ist u.a.
die Überprüfung der bisherigen Planungen im Hinblick auf mögliche neue
Rahmenbedingungen (z.B. neue Richtlinien) und die Aktualisierung der
Nutzen-Kosten-Untersuchung erforderlich. Zu I. 2. a): Das neue Betriebskonzept wird für den Busverkehr
auch eine Verbindung von Heddernheim und Eschersheim zum Neubaugebiet
"Hilgenfeld" enthalten. Darüber hinaus soll es eine zusätzliche Haltestelle an
der bestehenden Linie 27 geben, um das Neubaugebiet "Hilgenfeld" an den
Busverkehr auf der Homburger Landstraße anzubinden. Zu I. 2. b): Unabdingbare Voraussetzung für eine Verlängerung der
Buslinie 25 über den derzeitigen Endpunkt an der S-Bahn-Station "Berkersheim"
hinaus ist der Bau eines Brückenbauwerks über die Bahnstrecke. Für die
Realisierung der Brücke können derzeit keine Zeitangaben gemacht werden.
Zu I. 2. c): Die Planung der Schnellbuslinien, die vor allem die
Aufgabe haben, regionale Querverbindungen herzustellen, liegt im
Verantwortungsbereich des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Die traffiQ
wird in der Zusammenarbeit mit dem RMV ihren Einfluss geltend machen, damit
auch Frankfurter Stadtteile von den Schnellbuslinien erreicht und angefahren
werden. Zu II.: Der Magistrat ist sehr an einem Ausbau der
Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main interessiert. Die Stadt Frankfurt am
Main wird keine eigenen Investitionen in den Aufbau von Ladeinfrastruktur
vornehmen, allerdings an der Entwicklung von Konzepten für die Sicherstellung
einer ausreichenden Ladeinfrastruktur arbeiten. Nach der seit 01.01.2015 gültigen Garagenverordnung
des Landes Hessen (Verordnung über den Bau von Garagen und Stellplätzen (GAV))
müssen Garagen eine ausreichende Anzahl von Einstellplätzen haben, die über
einen Anschluss an Ladestationen für Elektrofahrzeuge verfügen. Der Anteil
dieser Einstellplätze, bezogen auf die Gesamtzahl der Einstellplätze, muss
mindestens fünf Prozent betragen. Die bestehenden Parkgaragen in der Stadt Frankfurt
am Main, bei denen der Magistrat ein Mitspracherecht hat, werden im Rahmen der
technischen Erneuerung auch hinsichtlich der Machbarkeit und des Bedarfs an
Elektroladestationen analysiert. Zu III.: Ein Schwerpunkt der Gesamtverkehrsplanung ist die
Qualifizierung des gesamtstädtisch und regional bedeutsamen Radroutennetzes.
Neben der Schließung bestehender Netzlücken im Stadtgebiet und der Realisierung
einer flächenhaften Radwegweisung gewinnt die regionale Dimension auch im
Radverkehr, z.B. über Radschnellverbindungen auf Relationen mit einem starken
Nachfragepotenzial, an Bedeutung. Daher wird durch den Magistrat der Ausbau der
Fahrradinfrastruktur vorangetrieben. Wie jedoch in den Stellungnahmen des Magistrats ST
356/2017 und ST 2333/2017 bereits mitgeteilt wurde, wäre ein Fuß- und Radweg
entlang der Bonameser Straße ein genehmigungspflichtiger Eingriff in die Zone
II des Landschaftsschutzgebiets "GrünGürtel und Grünzüge in Frankfurt am Main"
und zusätzlich in eine im Jahr 2009 durchgeführte Ersatzmaßnahme nach dem
Hessischen Naturschutzgesetz. Entsprechende Genehmigungen können von der
zuständigen Fachbehörde nicht in Aussicht gestellt werden. Eine Planung entlang
der Bonameser Straße wird daher nicht weiterverfolgt. Zu IV.: Aus gesamtverkehrsplanerischer Sicht ist die
Ortsrandstraße eine wichtige Maßnahme zur Entlastung des Stadtteils Bonames vom
Durchgangsverkehr. Die
Ortsrandstraße wird der äußeren Erschließung des Planungsgebietes "Am
Eschbachtal / Harheimer Weg" dienen. Dies soll dazu führen, dass der heutige
Stadtteil nicht unverhältnismäßig von zusätzlichen Verkehren belastet wird.
Dabei ist zu
berücksichtigen, dass ein erheblicher Teil der Verkehrsbelastung aus dem Quell-
und Zielverkehr der bereits ansässigen Bevölkerung resultiert. Zu V.: Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des
öffentlichen Personennahverkehrs wird auch der weitere Ausbau des Park+Ride
sowie des Bike+Ride-Angebotes überprüft. Zu VI.: Der Magistrat kündigt sämtliche Baumaßnahmen
rechtzeitig über die Presse an. Die Verkehrsinformationen werden außerdem auf
www.mainziel.de veröffentlicht, sofern Hauptverkehrs- und Grundnetzstraßen
betroffen sind. Sobald
konkrete Pläne zur Baustellenlogistik vorliegen, erfolgt eine entsprechende
Bewertung mit dem Ziel, Belastungen für die Anwohnerschaft so gering wie
möglich zu halten. Darüber
hinaus werden im Rahmen des Informationsmanagements für Anwohnerinnen und
Anwohner Informationen zusammengestellt, in denen auch ein Ansprechpartner für
Rückfragen genannt wird. Diese Anwohnerinformationen werden auch den jeweiligen
Ortsbeiräten, der Wirtschaftsförderung und der Industrie- und Handelskammer
(IHK) zur Verfügung gestellt. Um eine umfassende Kommunikation zu gewährleisten,
sind außerdem zu bestimmten Terminen Ansprechpartner vor Ort. Diese Termine
können den Informationsaushängen an den Baustelleneinrichtungen (z.B.
Baucontainern, Baustellenschildern) entnommen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.01.2018, OM 2578
Anregung an den
Magistrat vom 14.06.2018, OM 3377