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Entfernung eines Kfz ohne amtliches Kennzeichen in der Straße Im Mellsig

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Vorläufige Stellungnahme: Die Beseitigung von nicht zugelassen Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum obliegt regelhaft dem Straßenverkehrsamt. Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes meldet dem Straßenverkehrsamt lediglich eigene Wahrnehmungen oder durch sie zwangsweise außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge (Entsiegeln wegen Steuerschuld, mangelndem Versicherungsschutz etc.). Ermittlungen, Beseitungsverfügungen etc. werden von Straßenverkehrsamt bearbeitet. Die Bearbeitung der Anregung des Ortsbeirates erfolgt zeitnah.