Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Entfernung eines Kfz ohne amtliches Kennzeichen in der Straße Im Mellsig

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wurde entsprochen. Das Fahrzeug wurde zwischenzeitlich aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt. Grundsätzlich ist eine Abschleppung auf Kosten des letzten Halters nicht sofort möglich. Zuerst muss der letzte Eigentümer schriftlich zur selbständigen Entfernung des Fahrzeuges aufgefordert werden. Erfolgt daraufhin keine Reaktion, kann der Magistrat tätig werden. Nicht zugelassene Fahrzeuge können von jedem direkt unter der E-Mailadresse abschleppungen.sva@stadt-frankfurt.de gemeldet werden.