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Mehr Licht!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 689 Betreff: Mehr Licht! Die Bereiche beiderseits der Brücke sowie die Brücke selbst befinden sich im Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Eine nächtliche Beleuchtung dieser Flächen soll zum Schutz der heimischen Fauna und Flora unterbleiben. Nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde ist die Beleuchtung des vom Ortsbeirat angesprochenen Bereiches nicht genehmigungsfähig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.02.2017, OM 1199 Antrag vom 02.05.2017, OF 164/8 Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 460