Mehr Licht!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.04.2017, ST 689 Betreff: Mehr Licht! Die Bereiche beiderseits der
Brücke sowie die Brücke selbst befinden sich im Landschaftsschutzgebiet der
Zone II. Eine nächtliche Beleuchtung dieser Flächen soll zum Schutz der
heimischen Fauna und Flora unterbleiben. Nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde ist die
Beleuchtung des vom Ortsbeirat angesprochenen Bereiches nicht
genehmigungsfähig. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.02.2017, OM 1199
Antrag vom
02.05.2017, OF
164/8
Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 460