Mehr Licht!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 689
Betreff: Mehr Licht! Die Bereiche beiderseits der Brücke sowie die Brücke selbst befinden sich im Landschaftsschutzgebiet der Zone II. Eine nächtliche Beleuchtung dieser Flächen soll zum Schutz der heimischen Fauna und Flora unterbleiben. Nach Aussage der Unteren Naturschutzbehörde ist die Beleuchtung des vom Ortsbeirat angesprochenen Bereiches nicht genehmigungsfähig.