Mehr Licht - Teil 2 (Verwunderung!)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST
267
Betreff: Mehr Licht - Teil
2 (Verwunderung!) Grundsätzliche Informationen:
Die Brücke "Am
Bubeloch" befindet sich im Außenbereich des Stadtgebietes und wie bereits in
der Stellungnahme ST 689 vom 10.04.2017 erläutert, in der Zone II des
Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am
Main". Während die Kernstadt und Bereiche
wie das Mainufer durch Beleuchtung geprägt sind, gehört auch die Dunkelheit zur
Wahrnehmung der offenen und freien Landschaft in den äußeren Stadtteilen.
Auch dieser Aspekt ist Bestandteil des Landschaftsschutzes. Eine
Beleuchtung der Brücke "Am Bubeloch" würde eine neue Lichtquelle zur freien
Landschaft hin darstellen, da die Wege nördlich und südlich dieser Brücke,
sowie auch der Nidda-Ufer-Radweg unbeleuchtet sind. Auch hier soll durch die
Reduzierung von vermeidbaren Lichtquellen zur Verringerung der weltweit
kritisierten "Lichtverschmutzung" beigetragen werden. Darüber hinaus
beeinflussen künstliche Lichtquellen das Verhalten verschiedener Insektenarten
und anderer nachtaktiver Tiere. Dies gilt sowohl für herkömmliche Leuchtmittel,
wie auch in geringerem Maße für LED-Beleuchtung. Zu 1. und 2.: Hinsichtlich einer unterschiedlichen Fauna und Flora
an der Fußgängerbrücke über die Nidda und an der Römerbrücke, liegen dem
Magistrat keine wissenschaftlich verwertbaren Untersuchungen vor.
Allerdings sind die Landschaftsräume sowie die Ursachen und Bedingungen für die
dort vorhandene bzw. auch zukünftig vorgesehene Beleuchtung nicht mit
denen an der Brücke "Am Bubeloch" vergleichbar. So wurde eine vorhandene
Beleuchtung am Freibad Eschersheim (BW 007) bereits im Jahr 1969 und die
Beleuchtung an der Römerbrücke im Jahr 2007 errichtet. Da der Magistrat im
Allgemeinen vorhandene Beleuchtungs-Altbestände, auch wenn Sie den
heutigen natur- und landschaftsschutzrechtlichen Vorgaben nicht entsprechen,
erhält bzw. bestehen lässt, werden diese, seit vielen Jahren vorhandenen,
Beleuchtungseinrichtungen trotz ihrer Lage im Landschaftsschutzgebiet weiterhin
erhalten bzw. erneuert. Zu 3.: Die Sicherheit der Menschen genießt in Frankfurt am
Main einen sehr hohen Stellenwert. Allerdings gehört auch die Bewahrung
der Lebensräume für die heimische Fauna und Flora und somit auch die
Bewahrung der Lebensqualität aller Frankfurter Bürger zu den Aufgaben des
Magistrats. Um auch diesen Interessen gerecht zu werden, muss der
Magistrat unter Berücksichtigung der örtlichen und wirtschaftlichen
Gegebenheiten und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben entscheiden, welche
Bereiche im Stadtgebiet nachts beleuchtet werden und welche nachts im Dunkeln
bleiben. Im Falle der Brücke "Am Bubeloch" führt dies zur Entscheidung,
dass eine nächtliche Beleuchtung unterbleiben soll. Da der gesamte Bereich im Umfeld der Brücke "Am
Bubeloch" sowohl entlang der Nidda zwischen Römerbrücke und Heddernheimer
Landstraße als auch die weitere Wegeführung nach Norden und nach Süden
unbeleuchtet bleibt, müssen die Menschen, welche diese Brücke bei
Dunkelheit überqueren wollen, dies auch zukünftig ohne öffentliche
Beleuchtung tun. Als alternative, öffentlich beleuchtete Wegeverbindung
zwischen Heddernheim und Eschersheim bzw. Ginnheim, bleiben weiterhin die
Brücke über die Nidda im Verlauf der Heddernheimer Landstraße und die
Römerbrücke. Zu 4.: Auch der Einsatz von Solar- und LED-Technik bietet
keine genehmigungsfähige Alternative, da der Bereich der Brücke "Am
Bubeloch" nachts im Dunkeln bleiben soll. Zu 5. : Sowohl die Anregung OM 1384 des Ortsbeirats 9 vom
16.03.2017 als auch die frühere Anregung OM 1199 des Ortsbeirats 8 vom
09.02.2017 zu diesem Thema wurden wegen der mangelnden Aussicht auf
Genehmigungsfähigkeit mit den Stellungnahmen ST 689 vom 10.04.2017 und ST
1025 vom 06.06.2017 gleichlautend abgelehnt. Weitere Informationen zum
Standpunkt des Ortsbeirates 9 liegen dem Magistrat nicht vor. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.05.2017, V 460