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Mehr Licht - Teil 2 (Verwunderung!)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 267 Betreff: Mehr Licht - Teil 2 (Verwunderung!) Grundsätzliche Informationen: Die Brücke "Am Bubeloch" befindet sich im Außenbereich des Stadtgebietes und wie bereits in der Stellungnahme ST 689 vom 10.04.2017 erläutert, in der Zone II des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main". Während die Kernstadt und Bereiche wie das Mainufer durch Beleuchtung geprägt sind, gehört auch die Dunkelheit zur Wahrnehmung der offenen und freien Landschaft in den äußeren Stadtteilen. Auch dieser Aspekt ist Bestandteil des Landschaftsschutzes. Eine Beleuchtung der Brücke "Am Bubeloch" würde eine neue Lichtquelle zur freien Landschaft hin darstellen, da die Wege nördlich und südlich dieser Brücke, sowie auch der Nidda-Ufer-Radweg unbeleuchtet sind. Auch hier soll durch die Reduzierung von vermeidbaren Lichtquellen zur Verringerung der weltweit kritisierten "Lichtverschmutzung" beigetragen werden. Darüber hinaus beeinflussen künstliche Lichtquellen das Verhalten verschiedener Insektenarten und anderer nachtaktiver Tiere. Dies gilt sowohl für herkömmliche Leuchtmittel, wie auch in geringerem Maße für LED-Beleuchtung. Zu 1. und 2.: Hinsichtlich einer unterschiedlichen Fauna und Flora an der Fußgängerbrücke über die Nidda und an der Römerbrücke, liegen dem Magistrat keine wissenschaftlich verwertbaren Untersuchungen vor. Allerdings sind die Landschaftsräume sowie die Ursachen und Bedingungen für die dort vorhandene bzw. auch zukünftig vorgesehene Beleuchtung nicht mit denen an der Brücke "Am Bubeloch" vergleichbar. So wurde eine vorhandene Beleuchtung am Freibad Eschersheim (BW 007) bereits im Jahr 1969 und die Beleuchtung an der Römerbrücke im Jahr 2007 errichtet. Da der Magistrat im Allgemeinen vorhandene Beleuchtungs-Altbestände, auch wenn Sie den heutigen natur- und landschaftsschutzrechtlichen Vorgaben nicht entsprechen, erhält bzw. bestehen lässt, werden diese, seit vielen Jahren vorhandenen, Beleuchtungseinrichtungen trotz ihrer Lage im Landschaftsschutzgebiet weiterhin erhalten bzw. erneuert. Zu 3.: Die Sicherheit der Menschen genießt in Frankfurt am Main einen sehr hohen Stellenwert. Allerdings gehört auch die Bewahrung der Lebensräume für die heimische Fauna und Flora und somit auch die Bewahrung der Lebensqualität aller Frankfurter Bürger zu den Aufgaben des Magistrats. Um auch diesen Interessen gerecht zu werden, muss der Magistrat unter Berücksichtigung der örtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten und auf Basis der gesetzlichen Vorgaben entscheiden, welche Bereiche im Stadtgebiet nachts beleuchtet werden und welche nachts im Dunkeln bleiben. Im Falle der Brücke "Am Bubeloch" führt dies zur Entscheidung, dass eine nächtliche Beleuchtung unterbleiben soll. Da der gesamte Bereich im Umfeld der Brücke "Am Bubeloch" sowohl entlang der Nidda zwischen Römerbrücke und Heddernheimer Landstraße als auch die weitere Wegeführung nach Norden und nach Süden unbeleuchtet bleibt, müssen die Menschen, welche diese Brücke bei Dunkelheit überqueren wollen, dies auch zukünftig ohne öffentliche Beleuchtung tun. Als alternative, öffentlich beleuchtete Wegeverbindung zwischen Heddernheim und Eschersheim bzw. Ginnheim, bleiben weiterhin die Brücke über die Nidda im Verlauf der Heddernheimer Landstraße und die Römerbrücke. Zu 4.: Auch der Einsatz von Solar- und LED-Technik bietet keine genehmigungsfähige Alternative, da der Bereich der Brücke "Am Bubeloch" nachts im Dunkeln bleiben soll. Zu 5. : Sowohl die Anregung OM 1384 des Ortsbeirats 9 vom 16.03.2017 als auch die frühere Anregung OM 1199 des Ortsbeirats 8 vom 09.02.2017 zu diesem Thema wurden wegen der mangelnden Aussicht auf Genehmigungsfähigkeit mit den Stellungnahmen ST 689 vom 10.04.2017 und ST 1025 vom 06.06.2017 gleichlautend abgelehnt. Weitere Informationen zum Standpunkt des Ortsbeirates 9 liegen dem Magistrat nicht vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 460

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