Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 679
Betreff: Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegeben Frist noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die erforderlichen Abstimmungen mit Hessen Mobil als zu beteiligende Landesbehörde sind noch nicht abgeschlossen.