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Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 679 Betreff: Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegeben Frist noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die erforderlichen Abstimmungen mit Hessen Mobil als zu beteiligende Landesbehörde sind noch nicht abgeschlossen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2640 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1976