Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST
679
Betreff: Lärmschutzwand auf
der südlichen Seite der A 66 Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegeben Frist noch
keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die erforderlichen
Abstimmungen mit Hessen Mobil als zu beteiligende Landesbehörde sind noch nicht
abgeschlossen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.01.2018, OM 2640
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.10.2018, ST 1976