Ist im Ordnungsamt alles in Ordnung?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST
679
Betreff: Ist im Ordnungsamt
alles in Ordnung? Seit dem 01.09.2011 werden in Umsetzung
einer EU-Richtlinie Aufenthaltstitel grundsätzlich in Form eines elektronischen
Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt. Das Antragsverfahren verursacht einen
erheblichen zeitlichen Mehraufwand, weil u.a. von den Antragstellerinnen und
Antragstellern biometrische Daten, z.B. Fingerabdrücke, zu erheben und
umfangreiche Informationen bei der Antragstellung hinsichtlich der
Funktionsweise eines eAT zu geben sind. Dieses geänderte Antragsverfahren hat
auch zur Folge, dass Anträge auf Erteilung von Aufenthaltstiteln nicht mehr
bürgerfreundlich im Bürgeramt gestellt werden können, sondern zwingend eine
Vorsprache bei der Ausländerbehörde erfolgen muss. Der eAT selbst wird durch
die Bundesdruckerei hergestellt, so dass mindestens eine weitere Vorsprache zur
Aushändigung des eAT erforderlich ist. Auf diese Rechtsänderung konnte sich die
Ausländerbehörde vorbereiten. Seit Anfang des Jahres 2011 ist verstärkt
festzustellen, dass fast alle Staaten dazu übergehen, biometrische Pässe
auszustellen. Diese Entwicklung war nicht vorhersehbar, weil Informationen über
die Anerkennung ausländischer Pässe den Ausländerbehörden erst dann zugehen,
wenn das Bundesministerium des Innern eine entsprechende Entscheidung bekannt
gegeben hat. Zwangsläufig
verdoppelte sich die Zahl der Vorsprechenden, die ihren Aufenthaltstitel in den
neu ausgestellten Pass übertragen lassen möchte. Hiervon betroffen sind u.a.
auch türkische Staatsangehörige, die größte in Frankfurt am Main lebende
Ausländergruppe. In der
Vergangenheit konnten zur Vermeidung überlanger Wartezeiten in nicht
eilbedürftigen Fällen die Pässe eingezogen, die Aufenthaltstitel übertragen und
Abholtermine vereinbart werden. Dies ist seit Einführung des eAT wegen der
erforderlichen Erfassung biometrischer Daten nicht mehr
möglich. Der Zeitaufwand
pro Aufenthaltsübertrag hat sich seit Einführung des eAT verdoppelt. Durch die
zusätzliche Verdoppelung der Anzahl der Übertragsvorgänge besteht aktuell im
Verhältnis zum Vorjahr ein vierfacher zeitlicher Aufwand allein für diese eine
Aufgabenstellung der Ausländerbehörde. Das Aufenthaltsrecht ist eine sehr komplizierte
Rechtsmaterie, die von permanenten Änderungen der rechtlichen Grundlagen und
der Rechtsprechung geprägt ist. Im Regelfall benötigt ein neu eingestellter
Bediensteter eine mindestens sechsmonatige Anlernphase, bevor er mit der
Publikumsbedienung betraut werden kann. Dies vorangestellt werden die Fragen wie folgt
beantwortet: Zu Frage 1 Der Magistrat kennt die Situation in der
Ausländerbehörde und auch die dazu ergangenen Medienberichte. Im Laufe des Jahres 2011 wurden
zusätzlich zwölf Bedienstete neu eingestellt, um den durch die Einführung des
eAT bedingten Mehraufwand aufzufangen. Zusätzlich wurden der Ausländerbehörde
fünf Nachwuchskräfte, die im Juni 2011 ihre Ausbildung erfolgreich abschlossen,
zur Wiederbesetzung vakanter Sachbearbeiterstellen zugewiesen. Zum 07.11.2011 wurden zusätzlich
zwei Zeitarbeitskräfte insbesondere zur Publikumssteuerung eingestellt. Seit
dem 02.01.2012 werden zwei weitere Zeitarbeitskräfte beschäftigt, die einfach
zu erlernende Tätigkeiten zur Entlastung des Stammpersonals erledigen.
Zusätzlich werden sie zur Qualitätssicherung der von der Bundesdruckerei
hergestellten eAT und zur eAT-Ausgabe (Aushändigung im Ordnungsamt oder
Weiterleitung an das Bürgeramt, das ca. 80 % der eAT ausgibt) eingesetzt.
Unbesetzte
Sachbearbeiterplanstellen können wegen der Wiederbesetzungssperre erst im Laufe
des Jahres 2012 mit Nachwuchskräften, die ihre Ausbildung erfolgreich beendet
haben, besetzt werden. Zu Frage 2 Die Feststellung, dass Unfreundlichkeit und
Schwierigkeiten in der Ausländerbehörde keine Einzelfälle sind, ist
unzutreffend. Zahlreiche Schreiben, in denen sich für das Engagement der
Bediensteten bedankt wird, sind hierfür der Beleg. Ein derartiges Verhalten
wäre im Übrigen mit der ausgeprägten Serviceorientierung der Ausländerbehörde
nicht in Einklang zu bringen. Gleichwohl kann es in Einzelfällen zu
Schwierigkeiten kommen, weil nicht jedem Kundenbegehren aufgrund der geltenden
Rechtslage entsprochen werden kann. Zu Frage 3 Durch hausinterne Umzüge konnten die zusätzlichen
Bediensten in Räumlichkeiten, wie sie den anderen Bediensteten der
Ausländerbehörde zur Verfügung stehen, untergebracht werden. Für Kunden, die
einen Aufenthaltstitelübertrag begehren, stand in der Vergangenheit nur ein
relativ kleiner Wartebereich zur Verfügung. Dieses Defizit wurde durch das
Einrichten zusätzlicher "Übertragsschalter" im Haupteingangsbereich des
Ordnungsamtes - hier steht ein weiterer Wartebereich zur Verfügung - deutlich
reduziert. Zu Frage 4 Innerhalb des Ordnungsamtes gab es keine chaotischen
Zustände. Zur Optimierung der Prozessabläufe wurde eine Projektgruppe gebildet,
die eine weitere Verbesserung der Organisationsstrukturen bei gleichbleibendem
oder geringerem Personalansatz zum Inhalt hat. Aufgabe dieser Projektgruppe
wird auch sein, Antworten auf absehbare Auswirkungen insbesondere
europarechtlicher oder datenverarbeitungstechnischer Art zu geben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.11.2011, V 193