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Ist im Ordnungsamt alles in Ordnung?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 679 Betreff: Ist im Ordnungsamt alles in Ordnung? Seit dem 01.09.2011 werden in Umsetzung einer EU-Richtlinie Aufenthaltstitel grundsätzlich in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt. Das Antragsverfahren verursacht einen erheblichen zeitlichen Mehraufwand, weil u.a. von den Antragstellerinnen und Antragstellern biometrische Daten, z.B. Fingerabdrücke, zu erheben und umfangreiche Informationen bei der Antragstellung hinsichtlich der Funktionsweise eines eAT zu geben sind. Dieses geänderte Antragsverfahren hat auch zur Folge, dass Anträge auf Erteilung von Aufenthaltstiteln nicht mehr bürgerfreundlich im Bürgeramt gestellt werden können, sondern zwingend eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde erfolgen muss. Der eAT selbst wird durch die Bundesdruckerei hergestellt, so dass mindestens eine weitere Vorsprache zur Aushändigung des eAT erforderlich ist. Auf diese Rechtsänderung konnte sich die Ausländerbehörde vorbereiten. Seit Anfang des Jahres 2011 ist verstärkt festzustellen, dass fast alle Staaten dazu übergehen, biometrische Pässe auszustellen. Diese Entwicklung war nicht vorhersehbar, weil Informationen über die Anerkennung ausländischer Pässe den Ausländerbehörden erst dann zugehen, wenn das Bundesministerium des Innern eine entsprechende Entscheidung bekannt gegeben hat. Zwangsläufig verdoppelte sich die Zahl der Vorsprechenden, die ihren Aufenthaltstitel in den neu ausgestellten Pass übertragen lassen möchte. Hiervon betroffen sind u.a. auch türkische Staatsangehörige, die größte in Frankfurt am Main lebende Ausländergruppe. In der Vergangenheit konnten zur Vermeidung überlanger Wartezeiten in nicht eilbedürftigen Fällen die Pässe eingezogen, die Aufenthaltstitel übertragen und Abholtermine vereinbart werden. Dies ist seit Einführung des eAT wegen der erforderlichen Erfassung biometrischer Daten nicht mehr möglich. Der Zeitaufwand pro Aufenthaltsübertrag hat sich seit Einführung des eAT verdoppelt. Durch die zusätzliche Verdoppelung der Anzahl der Übertragsvorgänge besteht aktuell im Verhältnis zum Vorjahr ein vierfacher zeitlicher Aufwand allein für diese eine Aufgabenstellung der Ausländerbehörde. Das Aufenthaltsrecht ist eine sehr komplizierte Rechtsmaterie, die von permanenten Änderungen der rechtlichen Grundlagen und der Rechtsprechung geprägt ist. Im Regelfall benötigt ein neu eingestellter Bediensteter eine mindestens sechsmonatige Anlernphase, bevor er mit der Publikumsbedienung betraut werden kann. Dies vorangestellt werden die Fragen wie folgt beantwortet: Zu Frage 1 Der Magistrat kennt die Situation in der Ausländerbehörde und auch die dazu ergangenen Medienberichte. Im Laufe des Jahres 2011 wurden zusätzlich zwölf Bedienstete neu eingestellt, um den durch die Einführung des eAT bedingten Mehraufwand aufzufangen. Zusätzlich wurden der Ausländerbehörde fünf Nachwuchskräfte, die im Juni 2011 ihre Ausbildung erfolgreich abschlossen, zur Wiederbesetzung vakanter Sachbearbeiterstellen zugewiesen. Zum 07.11.2011 wurden zusätzlich zwei Zeitarbeitskräfte insbesondere zur Publikumssteuerung eingestellt. Seit dem 02.01.2012 werden zwei weitere Zeitarbeitskräfte beschäftigt, die einfach zu erlernende Tätigkeiten zur Entlastung des Stammpersonals erledigen. Zusätzlich werden sie zur Qualitätssicherung der von der Bundesdruckerei hergestellten eAT und zur eAT-Ausgabe (Aushändigung im Ordnungsamt oder Weiterleitung an das Bürgeramt, das ca. 80 % der eAT ausgibt) eingesetzt. Unbesetzte Sachbearbeiterplanstellen können wegen der Wiederbesetzungssperre erst im Laufe des Jahres 2012 mit Nachwuchskräften, die ihre Ausbildung erfolgreich beendet haben, besetzt werden. Zu Frage 2 Die Feststellung, dass Unfreundlichkeit und Schwierigkeiten in der Ausländerbehörde keine Einzelfälle sind, ist unzutreffend. Zahlreiche Schreiben, in denen sich für das Engagement der Bediensteten bedankt wird, sind hierfür der Beleg. Ein derartiges Verhalten wäre im Übrigen mit der ausgeprägten Serviceorientierung der Ausländerbehörde nicht in Einklang zu bringen. Gleichwohl kann es in Einzelfällen zu Schwierigkeiten kommen, weil nicht jedem Kundenbegehren aufgrund der geltenden Rechtslage entsprochen werden kann. Zu Frage 3 Durch hausinterne Umzüge konnten die zusätzlichen Bediensten in Räumlichkeiten, wie sie den anderen Bediensteten der Ausländerbehörde zur Verfügung stehen, untergebracht werden. Für Kunden, die einen Aufenthaltstitelübertrag begehren, stand in der Vergangenheit nur ein relativ kleiner Wartebereich zur Verfügung. Dieses Defizit wurde durch das Einrichten zusätzlicher "Übertragsschalter" im Haupteingangsbereich des Ordnungsamtes - hier steht ein weiterer Wartebereich zur Verfügung - deutlich reduziert. Zu Frage 4 Innerhalb des Ordnungsamtes gab es keine chaotischen Zustände. Zur Optimierung der Prozessabläufe wurde eine Projektgruppe gebildet, die eine weitere Verbesserung der Organisationsstrukturen bei gleichbleibendem oder geringerem Personalansatz zum Inhalt hat. Aufgabe dieser Projektgruppe wird auch sein, Antworten auf absehbare Auswirkungen insbesondere europarechtlicher oder datenverarbeitungstechnischer Art zu geben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2011, V 193

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