Bedarf an Betreuungsplätzen für das Schuljahr 2020/21
Stellungnahme des Magistrats
Das Verfahren der Platzvergabe für das Schuljahr 2022/2023 beginnt am 01.02.2022. Darüber hinaus werden Plätze auch unterjährig vergeben, sofern Plätze frei werden. Die Anzahl der Vormerkungen im kindernetfrankfurt erfasst auch Kinder, die bereits ein Platzangebot haben, wo aber noch kein Vertragsabschluss vorliegt. Auch Kinder, die lediglich die Einrichtung wechseln möchten, sind erfasst. Es wird weder statistisch erhoben, wie viele Plätze frei werden, noch wie die vorgemerkten Kinder mit Plätzen versorgt werden. Die voraussichtliche Anzahl der zum Schuljahresbeginn freien Hortplätze wird in den Trägerorganisationen zur internen Planung und Auswertung geschätzt. Die Auswertung der Meldedaten der Einwohner: innen zum Stichtag 30.06.2021 stellt folgende Kinderzahlen und Versorgungslagen für den Planungsbezirk Rödelheim dar: Insgesamt werden aktuell 391 Betreuungsplätze für Schulkinder im Hort und in der Erweiter-ten Schulischen Betreuung (ESB) im Stadtteil Rödelheim für 666 Kinder angeboten. Hierdurch wird ein Versorgungsgrad von 59% erreicht. Wenn sich alle in Planung befindlichen Maßnahmen umsetzen lassen, wird ein Versorgungs-grad von 67% angestrebt. Im Schulbezirk der Michael-Ende-Schule stehen aktuell 244 Betreuungsplätze für dieses Alterssegment zur Verfügung. Im Schulbezirk leben 418 Kinder. Damit sind 59 % der Kinder innerhalb ihres Schulbezirkes versorgt. Im Schulbezirk der Brentanoschule stehen 147 Betreuungsplätze für 248 Schulkinder zum Stichtag 30.06.2021 zur Verfügung. Damit wird ein Versorgungsgrad von 59% erreicht. Nach Umsetzung aller in Prüfung befindlichen Maßnahmen werden insgesamt 199 Plätze für diese Altersgruppe im Schulbezirk in Aussicht gestellt. Sollten die neuen Plätze umgesetzt werden können, wird eine Versorgung von 80% erreicht. Für die Schulbezirke gibt es derzeit folgende Planungen: Die ESB-Erweiterung in der Michael-Ende-Schule wird geprüft. Die Michael-Ende-Schule soll räumlich als Ganztagsschule erweitert werden. In diesem Zusammenhang kann ein Ausbau der Ganztags- und Betreuungsangebote erfolgen. Für die Schule wurde eine Machbarkeitsstudie für die Erweiterung auf eine 5-Zügigkeit beauftragt. Dies beinhaltet den aktuellen Planungsrahmen. Zur Verbesserung der aktuellen Raumsituation der Schule wurde der Austausch und die Erweiterung der bestehenden Containeranlage beauftragt. Die Umsetzung der Maßnahme wird aktuell im Amt für Bau und Immobilien bearbeitet. Die Räumlichkeiten für eine Erweiterung der Katholischen Kita St. Antonius in der Alexander-straße 24 sind laut Aussage des Trägers als Wohnraum vermietet worden. Eine Erweiterung der Kindertageseinrichtung wird seitens des Trägers daher nicht mehr verfolgt. Die ESB-Aufstockung wird ebenfalls für die Brentanoschule geprüft. Aktuell arbeiten 19 Frankfurter Schulen im "Pakt für den Nachmittag". Die Betreuungsgarantie wird über die jeweilige Schule, den Träger der Ganztags- und Betreuungsangebote sowie die Horte im Schulbezirk sichergestellt. Innerhalb einer Schule gehören zum "Pakt für den Nachmittag" die Erweiterte Schulischen Betreuung als Baustein für die ersten und zweiten Jahrgänge und andere verlässliche Betreuungsangebote für die dritten und vierten Klassen. Jahrgangsübergreifendes Arbeiten ist -außerhalb der Corona-Situation- selbstverständlich möglich. Die Erweiterte Schulische Betreuung ist entgeltpflichtig. Die anderen Angebote sind in der Regel kostenfrei. Interessierte Schulen können im Zuge der jährlichen Bewerbungsverfahren einen Antrag für eine Aufnahme in den "Pakt für den Nachmittag" stellen und werden vom Stadtschulamt bei dem Prozess der Ganztagsschulentwicklung unterstützt. Das Gesamtkonzept für ganztägig arbeitende Grundschulen befindet sich momentan in der Pilotphase und dient u.a. der Vorbereitung des Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung. Es wird in Kombination mit dem "Pakt für den Nachmittag" umgesetzt und beinhaltet dem entsprechend ebenfalls eine Betreuungsplatzgarantie. Für die Vergabe von Betreuungsplätzen gibt es festgelegte Kriterien, die für alle öffentlich geförderten Betreuungsplatzanbieter verbindlich sind. Darüber hinaus können Träger weitere Kriterien für die Vergabe der Plätze festlegen. Diese Kriterien sind im kindernetfrankfurt unter folgendem Link aufgelistet: kindernetfrankfurt. Die Einrichtungsleitungen sind selbstverständlich verpflichtet, die Platzvergabe unter Einhaltung dieser Kriterien vorzunehmen.