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Regelmäßiger Bericht zum iSTEK 2030+ Schwerpunktraum für die Nachverdichtung "Mittlerer Norden"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

zu 1: Im Rahmen der derzeit laufenden Erarbeitung des Rahmenplans "Mittlerer Norden", werden u.a. mögliche Potenziale zur Nachverdichtung der Wohnsiedlungen aus den 1950er - 1970er Jahren untersucht. In diesen Zusammenhang fand am 03.03.2020 als Kick-Off-Termin ein Eigentümerdialog mit den relevanten Eigentümerinnen und Eigentümern größerer Siedlungsbereiche aus dem oben genannten Untersuchungsraum statt (vornehmlich kommunale sowie dem Land und Bund angehörige Wohnungsbaugesellschaften und -anstalten, private Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften). Dieser Termin diente zum einen dazu, über die städtischen Ziele zur Nachverdichtung zu berichten. Zum anderen wurden die Eigentümerinnen und Eigentümer aufgerufen, beabsichtigte Nachverdichtungsabsichten innerhalb des "Mittleren Nordens" zu benennen. Konkrete Planungen werden derzeit nur vereinzelt aktiv verfolgt. Zu nennen ist insbesondere die Weiterentwicklung eines Siedlungsbereichs zwischen Hügelstraße und Friedlebenstraße, für den derzeit eine Mehrfachbeauftragung von der Eigentümerin ausgelobt wurde. Ziel ist es, auf der Grundlage des Siegerentwurfs dieses Verfahrens eine maßvolle und qualitativ hochwertige Nachverdichtungskonzeption für den Siedlungsbereich unter Berücksichtigung baulicher und freiraumplanerischer Entwicklungsschwerpunkte zu erzielen. Den Zeitpunkt einer möglichen Realisierung von Nachverdichtungsvorhaben kann grundsätzlich nicht durch den Magistrat benannt werden, da die Dauer der Beantragung bis zur Umsetzung einer Baumaßnahme von zahlreichen Faktoren abhängt, die nicht im Einflussbereich des Magistrats liegt. Insbesondere liegt es in der Entscheidung der Bauherrin bzw. des Bauherrn, ob und wann eine erteilte Baugenehmigung in Anspruch genommen wird, da eine Baugenehmigung lediglich das Recht, nicht aber die Pflicht begründet, ein genehmigtes Vorhaben durchzuführen. Um die Akzeptanz eines möglichen Nachverdichtungsvorhabens in der Bewohnerschaft zu fördern, wird darüber hinaus in den städtischen Leitlinien der Nachverdichtung eine rechtzeitige, dauerhafte und transparente Kommunikation des jeweiligen Projektes eingefordert. Zudem sollen projektierte Planungen bei entsprechender Aufforderung im Rahmen einer Sitzung des jeweiligen Ortsbeirates erläutert werden. Somit wird eine frühzeitige Information und Kommunikation von anstehenden Planungen gewährleistet. zu 2: Innerhalb der Bauberatung zu möglichen Nachverdichtungsvorhaben in Wohnsiedlungen werden regelmäßig bestehende Hemmnisse einer weiteren baulichen Entwicklung aufgezeigt. Neben Vorgaben des bestehenden Planungsrechts können dies z.B. auch Restriktionen des Denkmalschutzes, Umweltbelange oder weitere Fachbelange sein, die einer weiteren Entwicklung entgegenstehen. Innerhalb des Mittleren Nordens wurden bisher in den Siedlungsbereichen der Albert-Schweitzer-Siedlung und Am Lindenbaum angefragte Nachverdichtungsmaßnahmen aufgrund von bestehenden Belangen des Denkmalschutzes (die Siedlungen stehen als Gesamtanlage unter Denkmalschutz) abgelehnt. zu 3: Nach Kenntnis des Magistrats unterhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer von Siedlungen laufend ihren Gebäudebestand; Sanierungsmaßnahmen finden regelmäßig statt. Im Rahmen dieser Sanierungsmaßnahmen gelten grundsätzlich die bestehenden Vorschriften des Baurechts sowie Bauordnungsrechts. zu 4: Im Rahmen der ISTEK-Erarbeitung wurden die Nachverdichtungspotenziale zunächst überschlägig berechnet. Für eine belastbare quantitative Bestimmung eines Nachverdichtungspotenzials innerhalb einer Siedlung wäre eine konkrete und ausdifferenzierte Ausarbeitung eines Planungskonzeptes erforderlich. Dies ist auf übergeordneter Ebene des Rahmenplans nicht geplant, sondern nur punktuell bei Einzelmaßnahmen (wie bspw. unter 1 genannt) leistbar. zu 5: Grundsätzlich werden die Erfahrungen in der Anwendung der Leitlinien der Nachverdichtung als positiv bewertet. Insbesondere die explizite Herausstellung der doppelten Innenentwicklung als Leitbild der Nachverdichtung in Frankfurt greift die aktuellen Herausforderungen der Siedlungsentwicklung auf. So wurden bspw. im Rahmen der unter 1 genannten Mehrfachbeauftragung Hügelstraße das übergeordnete Leitbild der doppelten Innenentwicklung als Kernaufgabe sowie die weiteren Ziele der Nachverdichtungsleitlinien durch die Ausloberin in den Auslobungstext integriert. Es ist beabsichtigt, die Leitlinien in regelmäßigen Abständen zu evaluieren. Belastbare Aussagen für eine Evaluierung können jedoch erst nach Durchführung von mehreren Nachverdichtungsvorhaben, in denen die Inhalte der Leitlinien angewendet wurden, getroffen werden. zu 6: In den Leitlinien der Nachverdichtung wird unter dem Punkt "Bestandsmieten" das Ziel formuliert, dass im Rahmen von Nachverdichtungsmaßnahmen die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner weitgehend vor Mieterhöhungen geschützt werden sollen. In diesem Zusammenhang wirkt der Magistrat bei Bauberatungen oder Verhandlungen mit den Eigentümerinnen und Eigentümern unter anderem auf folgende Themen hin: - möglichst keine bis höchstens geringe Anpassung der Bestandsmieten bei Aufwertungsmaßnahmen (z.B. Erneuerung Heizungsanlagen, Anbringung von Balkonen, etc.) - Angebot von Härtefallregelungen zum Schutz vor Verlust der Wohnung bei Mieterhöhungen - Angebot eines Umzugsmanagements innerhalb der betroffenen Siedlung, um bspw. eine an die jeweils aktuelle Lebenssituation besser angepasste Wohnung tauschen zu können Diese Inhalte der Nachverdichtungsleitlinien sollen künftig Eingang in Verpflichtungserklärungen der jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer finden und somit zum Schutz von Bestandmieterinnen und Bestandsmietern beitragen.